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(Anonym):Wieviel bezahlte Zeit habe ich bei Krankheitsfall eines meiner Kinder?
Ich arbeite 40% (16h, 2Tage, Mo+Di), das System rechnet aber 5 Tage an 3,12h.
Jetzt war mein Sohn am Dienstag krank und mir wurde gesagt, das ich nur die 3,12h zu gut hätte und somit 4,88h minus mache.
Kann das sein? 5mal im Jahr kann man dies ja "beziehen" im Notfall, dann würde ich ja 25h minus machen, hoffe natürlich nicht, das dies der Fall sein wird.
Evt kann mir hier jemand weiterhelfen.
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(Anonym):Wieviel bezahlte Zeit habe ich bei Krankheitsfall eines meiner Kinder?
Ich arbeite 40% (16h, 2Tage, Mo+Di), das System rechnet aber 5 Tage an 3,12h.
Jetzt war mein Sohn am Dienstag krank und mir wurde gesagt, das ich nur die 3,12h zu gut hätte und somit 4,88h minus mache.
Kann das sein? 5mal im Jahr kann man dies ja "beziehen" im Notfall, dann würde ich ja 25h minus machen, hoffe natürlich nicht, das dies der Fall sein wird.
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Kommentare
Di, 25/09/2018 - 14:45
Robert Schweng
Sybille Rellstab als Kantonsangestellte musst Du im Personalreglement nachlesen. Das ist nicht zu vergleichen mit dem OR. Wir Kanton TG haben 2 Tage pro Krankheitsfall und ich kann die Stunden aufschreiben die ich an dem Tag hätte arbeiten müssen. Bei uns gelten diese zwei Tage pro Krankheitsfall, nicht pro Jahr.
Sybille Rellstab wenn die so rechnen, also dass Du nur 3.12 Tage aufschreiben darfst, dann würde das bedeuten, wenn eines deiner Kinder an einem Mi-Fr krank ist, dürftest Du auch 3.12 aufschreiben.
Birgit Rechsteiner 5 mal im Jahr kann man das ja beziehen - nein, das stimmt nicht - "beziehen" kann man das im Notfall unbegrenzt - pro Fall aber max. etwa 3 Tage - der Arbeitgeber hat da aber keine Freude dran...
Wie das nun bei deiner Teilzeitstelle abgerechnet wird - ist richtig und falsch im gleichen - es gibt verschiedene Berechnungsmöglichkeiten, bei jedem gewinnt mal der Eine, mal der Andere - keine ist richtiger als die andere - genaueres kann dir sonst nur der Arbeitsvertrag, das Personalreglement, das Zeitreglement oder der Personalverantwortliche geben... je nach Anstellung (z.B. ist Mo und DI fix im Vertrag drin, steht da, dass noch was anderes möglich ist etc.) oder eben, welche Teilzeitsystem die Firma heranzieht etc.
Nach meiner persönlichen Meinung - du hast durch deinen Arbeitgeber recht einfach die Möglichkeit erhalten, deinen kranken Sohn zu pflegen - eigentlich ist es ja schon schön, musst du nicht frei machen, sondern kriegst noch 3 Stunden dazu - jetzt dem Arbeitgeber noch mit Forderungen kommen, obwohl er dir 3 Stunden bezahlt, die du nicht geleistet hast ist ja eigentlich auch "komisch"
Andreas Thanner Die Berechnung ist korrekt. In vielen Zeiterfassungssystemen werden die Tagesarbeitszeiten regelmässig auf jedne Tag geglättet. Dies hat diverse rechtliche Grundlagen, weshalb dieses System das genaueste ist.
Es ist somit korrekt, dass an diesem Kranheitstag Ihnen 3,12 Stunden gutgeschrieben wurden. Diese Stunden werden Ihnen aber auch an Ihrem Freitag gutgeschrieben, wenn Sie nicht arbeiten müssen.
Sie haben nicht 5 Krankheitsfälle pro Jahr zu gute.
Robert Schweng Bekam gerade folgende Antwort des FS:
Andreas Thanner ich habe einen ähnlichen Fall, wie muss ich das verstehen
mit, "Diese Stunden werden Ihnen aber auch an einem Freitag gutgeschrieben"?
Da gibt es ja mit dem System automatisch die Stunden vom Tag als Minus.
Andreas Thanner Wenn Sie zu 50% angestellt sind und Sie fixe Arbeitstage haben, erhalten Sie bei Krankheit auch an Ihrem freien Tag eine Zeitgutschrift.
Das selbe gilt bei Feiertagen. Ja, es kann Minus geben aber auch Plus.