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(Anonym):Wie siehts aus beim Umzug, hatt man meines Wissens 1 Tag zu gute für den Umzug.
Wie ist dies wen man Stundenlohn arbeitet wird dies nicht bezahlt?!..
(Quasi als hätte man nicht gearbeitet!?!)
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(Anonym):Wie siehts aus beim Umzug, hatt man meines Wissens 1 Tag zu gute für den Umzug.
Wie ist dies wen man Stundenlohn arbeitet wird dies nicht bezahlt?!..
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Kommentare
Mo, 17/12/2018 - 09:49
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Im Stundenlohn sind diese Tage nicht mit drin.
https://www.weka.ch/themen/personal/lohn-und-gehalt/lohnabrechnung/artic...
Armin Moser Im Stundelohn wird da normahl nid zhalt!
Andreas Thanner Ja und nein. Das kommt ganz auf das Pensum darauf an. Diese Freitage beziehen sich in erster Linie auf die "üblichen freien Stunden und Tagen" die ein Arbeitnehmer aufgrund diverser Lebensumstände beziehen kann. Dabei handelt es sich um Ereignisse, die nicht zu 100% in der Freizeit oder an den Freitagen gelegt werden können. Beispielsweise Beerdigungen und dergleichen.
Beim Umzug handelt es sich streng genommen also auch um diejenige Zeit, die der AG bezahlt wenn man zwangsweise (!) von der Arbeit fernbleiben muss. Wenn Sie also in einem Teilzeitarbeitsverhältnis angestellt sind, dann kann man erwarten, dass Sie Ihren privaten Verpflichtungen auch in der Freizeit nachkommen. Einige Arbeitgeber sind jedoch grosszügiger und gewähren eine teilweise Zeitgutschrift.
Der Gesetzgeber verbietet grundsätzlich die Andersbehandlung von Stunden- zu Monatslöhner.