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(Anonym):Wie ist die Zumutbarkeit einer Erwerbsaufnahme geregelt in der Stillzeit ? Wenn das Kind gestillt wird , mehrmals täglich ?
Ab wann kann eine Erwerbsaufnahme verlangt werden, im Zusammenhang mit Anrechnung des hypothetischern Einkommens wenn Ergänzungsleistungen bezogen werden ?
(Ehepartner bezieht IV Rente)
Danke für auschliesslich sachbezogene Antworten die rechtlich relevant und hilfreich sind.
MFG
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(Anonym):Wie ist die Zumutbarkeit einer Erwerbsaufnahme geregelt in der Stillzeit ? Wenn das Kind gestillt wird , mehrmals täglich ?
Ab wann kann eine Erwerbsaufnahme verlangt werden, im Zusammenhang mit Anrechnung des hypothetischern Einkommens wenn Ergänzungsleistungen bezogen werden ?
(Ehepartner bezieht IV Rente)
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Kommentare
So, 24/03/2019 - 10:16
Robert Schweng
Karina Grossenbacher Ab Geburt genau 14 Wochen Mutterschaftsurlaub, mehr nicht!
Minela Mehic Es gibt bis zum ersten Lebensjahr bezahlte Stillpausen (max. 90 min bei 8stündiger Arbeitszeit).
Da kann man also sogar Vollzeit arbeiten, wenn man will - grundsätzlich würde ich sagen ab dem gesetzlich endenden Mutterschaftsurlaub (14Wochen)?! Da wird kein Unterschied zwischen stillenden und nicht stillenden Müttern gemacht.
Kurt Egli Der gesetzliche Mutterschaftsurlaub dauert 14 Wochen.
Solange die Mutter stillt, darf sie nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden und der Arbeitgeber muss der Mutter einen Raum und Zeit zum Stillen zur Verfügung stellen!
Cappello Loredana Kurt Egli und wenn sie nicht will was passiert dann? Muss darf sie undbezahlt zuhause bleiben?
Susan Keusch Wen sie die Arbeit verweigert kan ihr gekündigt werden... und wird dan auf dem RAV sperrtage bekommen. Ca 3mt