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(Anonym):Wie ist das, bin ich meinem Arbeitgeber verpflichtet mitzuteilen, dass ich
einen Nebenjob anfangen möchte?
Wenn ja, könnte er mir auch verbieten, wochenende dort zu arbeiten? (logisch
komm ich 100% meiner Haupttätigkeit nach und gib alles, sie nicht zu
vernachlässigen)
Bewertung:
(1 Stimme)
(Anonym):Wie ist das, bin ich meinem Arbeitgeber verpflichtet mitzuteilen, dass ich
einen Nebenjob anfangen möchte?
Wenn ja, könnte er mir auch verbieten, wochenende dort zu arbeiten? (logisch
komm ich 100% meiner Haupttätigkeit nach und gib alles, sie nicht zu
vernachlässigen)
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Kommentare
So, 19/05/2019 - 13:56
Robert Schweng
Christina Ammann-Bischof Also verpflichtet bist du nicht das zu melden, solange die andere Arbeit nicht darunter leidet. In deiner Freizeit bist du frei.
So war ws bei mit, aber ich arbeite nicht 100%.
Wenn du 100% bei deinem Arbeitgeber angestellt bist, und du am Wochenende arbeite möchtest, weiss ich nicht wie es aussieht bezüglich Ruhezeiten und Erholungszeit. Weiss du was ich meine?
Sybille Rellstab Hier in diesem Link gut erklärt.
Sybille Rellstab https://www.monster.ch/de/karriereberatung/artikel/nebenverdienst-rechte...
Nina Karma Wenn du bereits 100% angestellt bist, musst du deinen AG fragen ob es für ihn ok ist wenn du eine zweite Tätigkeit ausüben möchtest.
Birgit Rechsteiner Du bist verpflichtet.
Und es gibt Arbeitsrechtliche Höchstarbeitszeiten. Und ich glaube kaum, dass man mehr als max. 50 Stunden / Woche arbeiten darfst...
Claudia Zwart-Hager Ich muss meinem Arbeitgeber einen Nebenerwerb immer (und jedes Jahr aufs Neue) melden.
So global kann diese Frage wohl nicht beantwortet werden 🤔