Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Wie genau ist das gemeint mit 5 Jahres vetrag und dann doch min. 1 Jahr ?
Bewertung:
(1 Stimme)
(Anonym):Wie genau ist das gemeint mit 5 Jahres vetrag und dann doch min. 1 Jahr ?

Bewertung:
(1 Stimme)
Ansichten:
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Mo, 25/06/2018 - 12:26
Robert Schweng
Ciara Gomez Der Mietvertrag hat zwar die Dauer von 5 Jahren.
Dir wurde aber das Recht eingeräumt de Mietvertrag auf jeden Monat ausser dem 31. Dez zu kündigen kündigen.
Allerdings frühestens am 30. September. (min. 1 Jahr), wenn ich das richtig sehe. 😎😎😎