(Anonym):WICHTIG
Weiss garnicht so recht wie ich die Frage Formulieren soll!
Wenn die eigenen Geschwister in gefahr sein KÖNNTEN oder irgend etwas den Eltern passiert,kann man eine Schriftliche Vereinbarung mit den Eltern treffen, dass ich das Sorgerecht beantrage oder die Kinder dann zu mir kommen? Wie muss man solche Sachen vereinbaren? Kann man überhaupt die Geschwister Sorgerechtlich beantragen? Hoffe ihr verseht meine Frage und ich HOFFE wirklich nur auf Komentare die mir weiter helfen!

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Kommentare

Sabine Wilhelms

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Dafür gibt es ein testament.

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Eva Taysire Lüthi

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Da kann man nachlesen gilt auch für die Schweiz.
https://www.google.ch/amp/s/amp.welt.de/amp/finanzen/verbraucher/article...

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Nadia Jendoubi

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kanst du so hinterlegen aber schlussendlich wird zu gunsten der Kinder endschieden , kann also durchaus sein das sie dan doch nicht zu dir kommen .

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Anaid Widmer

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Um solches "Abzusichern" muss man einen Vorsorgeauftrag erstellen. Im net gibt,es etliche Vorlagen wie man einen solchen erstellt.
Wenn der Fall eintritt das man auf den Vorsorgeauftrag zurückgreifen muss, kommt, leider, auch die Kesp ins Spiel und diese müssen den Vorsorgeauftrag nicht akzeptieren. Bei der Kesb heisst es: sie kann den Vorsorgeauftrag akzeptieren und nicht sie muss. .....

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Manuel Schranz

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Du kannst dich als Beistand für deine Geschwister bei der KESB vorschlagen. Vorsorgeauftrag geht nicht, weils nicht die Eltern selbst sondern deren Kinder betrifft.

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