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(Anonym):Wenn ich (verheiratet, 2 Kinder) nach der Geburt des 1. Kindes 14 Jahre nicht erwerbstätig war - hat das einen Einfluss auf die Höhe der AHV?
Gibt's da eine Kürzung, weil ich sehr lange nicht einbezahlt hatte?
Vielen Dank 👌🏽
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(Anonym):Wenn ich (verheiratet, 2 Kinder) nach der Geburt des 1. Kindes 14 Jahre nicht erwerbstätig war - hat das einen Einfluss auf die Höhe der AHV?
Gibt's da eine Kürzung, weil ich sehr lange nicht einbezahlt hatte?
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Kommentare
Sa, 27/04/2019 - 18:23
Robert Schweng
Angela Trachsler-Monticelli Dein Mann hat gezahlt für Dich
Wolfgang Bloeck Warst/bist Du verheiratet und hat Dein Ehegatte während dieser Zeit sozialversicherungspflichtig gearbeitet bzw. AHV-Beiträge entrichtet?
Dann gilt wohl die Antwort von Angela Trachsler-Monticelli ^^^.
Sybille Rellstab wenn Du verheiratet bist und Dein Mann AHV bezahlt hat, warst Du über ihn versichert und ihr erhaltet noch Erziehungsgutschriften für diese Zeit (aber erst bei der Rentenberechnung).
Martin Kaiser Sybille Rellstab
Hier zur Ergänzung:
https://www.ahv-iv.ch/p/1.07.d