(Anonym):Wenn ich mich krankmelde, muss ich dann Telefonisch für meinen Arbeitsgeber immer erreichbar sein und darf er mich dann umgehend zu Hause Anrufen ? 🙈
Danke für Eure Einschätzung...

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Kommentare

Robert Schweng

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Birgit Rechsteiner Antwort Gesunder Menschenverstand:
naja, kommt auf die Krankheit an - wenn du im Koma auf der Intensiv-Station liegst - dann wohl eher nicht...
Wenn du aber einfach zu Hause rumliegst wegen etwas, dann natürlich schon - durch deine Abwesenheit können Fragen zur Arbeit auftauchen, welche der Arbeitgeber oder deine Arbeitskollegen froh sind, wenn diese beantwortet werden können... falls du grad schläfst kannst du ja zurück rufen...
Rechtlich finde ich die Antwort nicht gerade, aber ich bin sicher, der Gesunde Menschenverstand sollte eher eingehalten werden...

Martin Kaiser Der AG darf immer anrufen, ob der AN das Telefon abnehmen muss, ist eine andere Frage.
Der AN hat die Pflicht bei Krankheit den AG sofort zu verständigen, er muss der Grund der Krankheit nicht bekanntgeben (geht der AG nichts an). Demzufolge müssen sie für den AG im Grundsatz nicht jederzeit erreichbar sein.
Die Genesung hat immer Vorrang.

Mirjam Locher-Heuberger Kommt ergänzend hinzu, dass man je nach Grund der AU nicht zwingend nonstop zu Hause bleiben muss. Das heisst, je nachdem kann beispielsweise ein Spaziergang durchaus genesenden Effekt haben und vielleicht sogar explizit vom Arzt angeordnet worden sein.
Aber wer trotz Krankschreibung an Partys geht und intensiv Sport treiben mag, muss sich nicht wundern, wenn Fragen dazu auftauchen.

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