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(Anonym):Wenn der Vater vom Kind keine Vaterschaftsanerkennung auf dem Zivilstandesamt macht, ist das Kind dann nach der Geburt vaterlos...? đ
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(Anonym):Wenn der Vater vom Kind keine Vaterschaftsanerkennung auf dem Zivilstandesamt macht, ist das Kind dann nach der Geburt vaterlos...? đ
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Kommentare
Do, 04/07/2019 - 15:45
Robert Schweng
Martin Kaiser Verheiratet oder nicht verheiratet?
Wenn der Mann mit der Mutter verheiratet ist, wird er automatisch als Vater beim Standesamt eingetragen.
Wenn nicht verheiratet gilt dies:
Kind und Mutter besitzen einen Anspruch auf Feststellung des Vater-Kind-VerhĂ€ltnisses. Wenn ein Mann, der von der Mutter als Vater bezeichnet wird, das Kind nicht anerkennt, so kann gemĂ€ss Artikel 261 ZGB auf Feststellung der Vaterschaft geklagt werden. Erkennt der von der Mutter bezeichnete Mann das Kind nicht innerhalb eines Monats an, so setzt die KESB einen Kindesbeistand ein, der durch Vaterschaftsklage die Feststellung des KindschaftsverhĂ€ltnisses sowie eine Unterhaltsregelung anstrebt. Gerichtlich wird der bezeichnete Mann zu einem Vaterschaftstest aufgefordert. Sollte ein Ehemann eine Vaterschaft nicht anerkennen, so kann er noch vor der Geburt, spĂ€testens aber fĂŒnf Jahre nach der Geburt, eine Vaterschaftsklage erheben. SpĂ€tere Vaterschaftsklagen sind nur noch in AusnahmefĂ€llen möglich. Klagen mit dem Ziel der Aberkennung der Vaterschaft können nicht von der Mutter, sondern nur vom Ehemann eingereicht werden. Will also der Ehemann seinen vĂ€terlichen Pflichten nachkommen (auch trotz Kenntnis darĂŒber, dass er nicht der leibliche Vater ist), so kann dies die Mutter nicht verhindern. Allerdings kann das Kind in einem solchen Fall bis zu einem Jahr nach seiner VolljĂ€hrigkeit eine Vaterschaftsklage erheben, wenn die Eltern geschieden wurden oder getrennt leben.
Fedi Dagher Der staat wird das im namen vom kind machen wenn der Vater das nicht macht und ihn zum vaterschaftstest zwingen