(Anonym):Wenn öpper en Gips am Fuss hat, darf die Person trotzdem Auto fahren? 🙈

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Kommentare

Robert Schweng

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Birgit Rechsteiner Das wichtige am Fahren ist ja, dass man das Fahrzeug ständig so beherrschen muss, dass man aller Vorsichtspflicht nachkommt.
Nun, wenn man einen Unfall hat, und mit Gipsbein gefahren ist, wird einem das sicherlich zum Verhängnis...
Und nein, mit dem linken Bein fahren und vor allem auch bremsen, das ist etwas, was nur unglaublich gute Rennfahrer aus der Rally Szene beherrschen... ansonsten - viel zu gefährlich - auch mit dem Sitz - wo will man das rechte Bein denn hin tun? Über den Rückspiegel hängen??? --> dann ist die Sicht wohl wieder das Problem...

Mirjam Locher-Heuberger Gemäss diesem Artikel hier ja, sofern es das linke Bein betrifft (nur mit Automat).
https://www.blick.ch/auto/autofahren-mit-gipsbein-kein-beinbruch-id91878...
Gemäss einigen anderen Artikeln ist hierzu der Arzt zu fragen. Gleichzeitig steht das Problem im Raum, dass im Falle eines Verkehrsunfalles die Sache unter Umständen richtig, richtig heikel werden könnte.

Walter Büchi das wort gips kommt im strassenverkehrsgesetz nicht vor.
abs. 1 und 2 von art. 31 stvg lauten:
1 der führer muss das fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen vorsichtspflichten nachkommen kann.
2 wer wegen alkohol-, betäubungsmittel- oder arzneimitteleinfluss oder aus anderen gründen nicht über die erforderliche körperliche und geistige leistungsfähigkeit verfügt, gilt während dieser zeit als fahrunfähig und darf kein fahrzeug führen.

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