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(Anonym):Urheberrechtsverletzung?
Habe heute aus D Post bekommen von einer Rechtsanwaltskanzlei, die Partner der AFP. Ich habe ein Bild vom Spiegel.de auf meiner Website gepostet, habe den Spiege.de als Quelle angegeben. Die Deutsche Kanzlei sagt, sie sei der Partner der AFP Agence-France-Press (von der wahrscheinlich auch das Bild kommt) und treibe das Geld für diese ein. Also, Besitzer aus F, Rechtsanwaltskanzlei aus D, ich in CH. Geht das Geldeinfordern so überhaupt - v.a. mit Paragrafen aus dem D Urheberrechtgesetz? Und da ich den Spiegel als Quelle angegeben habe, ist eine Forderung überhaupt zulässig?
Besten Dank!
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(Anonym):Urheberrechtsverletzung?
Habe heute aus D Post bekommen von einer Rechtsanwaltskanzlei, die Partner der AFP. Ich habe ein Bild vom Spiegel.de auf meiner Website gepostet, habe den Spiege.de als Quelle angegeben. Die Deutsche Kanzlei sagt, sie sei der Partner der AFP Agence-France-Press (von der wahrscheinlich auch das Bild kommt) und treibe das Geld für diese ein. Also, Besitzer aus F, Rechtsanwaltskanzlei aus D, ich in CH. Geht das Geldeinfordern so überhaupt - v.a. mit Paragrafen aus dem D Urheberrechtgesetz? Und da ich den Spiegel als Quelle angegeben habe, ist eine Forderung überhaupt zulässig?
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Kommentare
Do, 24/01/2019 - 11:43
Robert Schweng
Moser Arminhttps://steigerlegal.ch/2014/06/13/abmahnungen-aus-deutschland-was-tun/
Robert Schweng Typisch DE mit dem Abmahn-Wahn.
Dort hat sich eine ganze Abmahn-Industrie etabliert.
Hier wird genau Ihr Fall angesprochen, da ist evtl. sogar die gleiche Kanzlei gemeint.
Abmahnung erhalten, was nun?
Zunächst sollten Sie bitte Ruhe bewahren, denn vorschnelles Handeln ist bei einer Abmahnung nicht hilfreich, sondern bewirkt oft nur das Gegenteil. Wichtig ist es, die Fristen einzuhalten, aber Sie sollten nicht vor einer anwaltlichen Prüfung die beigefügten Schreiben unterzeichnen oder gar die geforderten Abmahnkosten anstandslos zahlen.
Oftmals empfiehlt es sich, eine dem Abmahnschreiben beigefügt Unterlassungsunterklärung abzuändern (zu modifizieren), da die vorgefertigte Erklärung meistens zu weit gefasst ist und Sie sich damit zu hohen Vertragsstrafen verpflichten.
Quelle:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/achtung-kanzlei-image-law-verschickt-a...
Robert Schweng FS: Aha, danke. Genau, Image Law. Auch hier!