(Anonym):Unterhalt/ Vollstreckungsabkommen

Deutsche Frau war in einer Beziehung mit einem Schweizer, dieser hat sich von ihr getrennt, weil ein Kind nun unterwegs ist.
Wie sind die Unterhaltsansprüche? Wie wird das mit dem Vollstreckungsabkommen geregelt? Kann sich der Schweizer vor dem deutschen Recht verstecken ? Und wie sieht es mit den betreeungsunterhalt aus ? Wie lange dauert so ein Prozess zwischen Deutschland und der Schweiz?

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Kommentare

Monique Schmidli-Rieder

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Verstecken kann er sich davor sicher nicht, aber es dauert sicher länger da die Schweiz mit Deutschland kein abkommen zur schuldeintreibung hat. Will heißen, ein deutscher Anwalt muss sich einen Schweizer Kollegen suchen, der dies tut. Oder man nimmt von Anfang an einen Anwalt in der Schweiz der dies für einen erledigt.

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Christian Twer

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die Frau kann das Verfahren auch direkt einem CH Anwalt geben. Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt sind jedoch gemäss dem Land zu regeln in dem die Mutter dann lebt, das betrifft im Wesentlichen die Höhe der Zahlungen.

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Robert Schweng

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Fragestellerin: Vielen Danke für die Antworten.
Bei einem Schweizer Anwalt wie hoch wären die Gebühren ? Signifikant höher als bei einem deutschen Anwalt ? Müssten die Kosten die Frau tragen oder letztendlich der Schweizer ?

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Monique Schmidli-Rieder

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Wie auch in Deutschland variieren die Stundenansätze der Schweizer Anwälte.
Empfehlenswert wäre gegebenenfalls jetzt schon eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen die schuldbetreibung abdecken. Fürs Familienrechtliche wirst du wohl keine finden.
Da bei fast allen Rechtsschutzversicherungen eine wartefrist besteht, solle ein Abschluss jetzt stattfinden.
Die Kosten trägst du wohl selber. Aber für das was der deutsche Anwalt machen muss, könntest du evtl Prozesskostenhilfe beantragen. Denke das es dass in Deutschland auch gibt.

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