(Anonym):unser Nachbar hat eine Einsprache gemacht gegen unser Bauvorhaben eines Pools: Kinderlärm, Gefährdung der Kinder vom angrenzenden Spielplatz und Pumpenlärm.
Haben aber Bestätigung dass wir alle Richtlinien einhalten.
Jetzt hat er sich einen grossen Aufstellpool ohne Zaun in den Garten gestellt. Da läuft doch irgendwas nicht normal?!
Das spricht ja gegen seine eigene Einsprache. Was können wir da dagegen tun? Er braucht ja keine Genehmigung.

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Kommentare

Robert Schweng

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Tiziana Vogel Riatsch Ich frage mich warum ihr eine bewilligung braucht und er nicht? Wollen sie eine Pool einbetonieren?

Andreas Thanner Es ist NICHT verboten sich schizophren zu verhalten. Ihr Nachbar darf gegen Sie klagen, darf aber gleichzeitig genau das machen gegen was er bei Ihnen klagt. Er begeht damit keine Straftat und sein Tun kann nicht sanktioniert werden.
Tipp: Interessieren Sie sich einfach nicht für den Nachbarn sondern geniessen Ihre Ruhe.

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