(Anonym):Thema BVG Abzüge:
Wie sieht es aus, wenn der AG vergisst BVG Abzüge zu machen. Darf er diese nicht getätigten Abzüge 1 Jahr später zurückfordern?
Danke im Voraus!

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Kommentare

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Birgit Rechsteiner Ja. Darf er.
Weshalb hat der Mitarbeiter nicht reklamiert?

Mirjam Locher-Heuberger Er darf nicht nur, er muss sogar! Und er fordert die ja nicht für sich selber ein, sondern sie werden der Pensionskasse des Angestellten gutgeschrieben. Sie sind also nicht etwa "verloren".
Ich würde an Ihrer Stelle die gesamten korrigierten Lohnabrechnungen einfordern und anschliessend bei der Pensionskasse kontrollieren, dass nicht nur Ihre, sondern auch die Beiträge Ihres AG gutgeschrieben wurden.

Kurt Egli Laut BGE 142 V 118 ff gilt hier eine 5 jährige Verjährungsfrist gem. BVG 41 Abs. 2
"Forderungen auf periodische Beiträge und Leistungen verjähren nach fünf, andere nach zehn Jahren. Die Artikel 129-142 des Obligationenrechts2 sind anwendbar."

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