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(Anonym):Stimmt es dass ich meinen Ex Mann anzeigen kann wenn er die Alimenten nicht bezahlt. Dies ist jetzt seit 9 Jahren so. Betreiben bringt nichts, da er schon X Betreibungen und Verlustscheine hat und "offiziell"nicht arbeitet. Er macht zwischendurch auch alle paar Jahre Privatkonkurs. Danke
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(Anonym):Stimmt es dass ich meinen Ex Mann anzeigen kann wenn er die Alimenten nicht bezahlt. Dies ist jetzt seit 9 Jahren so. Betreiben bringt nichts, da er schon X Betreibungen und Verlustscheine hat und "offiziell"nicht arbeitet. Er macht zwischendurch auch alle paar Jahre Privatkonkurs. Danke
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Kommentare
Fr, 20/10/2017 - 14:25
Beat Weissen
Ja, Sie können Anzeige erstatten.
Fr, 20/10/2017 - 15:16
Markus Meyer
Art. 217 StGB
Vernachlässigung von Unterhaltspflichten
1 Wer seine familienrechtlichen Unterhalts- oder Unterstützungspflichten nicht erfüllt, obschon er über die Mittel dazu verfügt oder verfügen könnte, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2 Das Antragsrecht steht auch den von den Kantonen bezeichneten Behörden und Stellen zu. Es ist unter Wahrung der Interessen der Familie auszuüben.
Fr, 20/10/2017 - 17:55
Verena Bütschli
Ja, gemäss Art. 217 StGB, es fragt sich einfach, ob sinnvoll, wenn ohnehin kein Geld von ihm erhältlich gemacht werden kann. Hast du evt. Anspruch auf Alimentenbevorschussung durch Gemeinde schon geprüft?
Fr, 20/10/2017 - 18:00
Verena Bütschli
Eine weitere Möglichkeit wäre, beim Gericht eine Anweisung an den Arbeitgeber zu beantragen. Die Alimente werden dann direkt vor Auszahlung des Lohnes abgezogen. Kann auch vom RAV angeordnet werden, falls er ALV -Taggelder bezieht.