(Anonym):So jetzt habe ich auch mal eine Frage. Was muss ich auf dieser Rechnung alles bezahlen?

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Kommentare

Robert Schweng

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Susan Keusch Grundsätzlich muss der verzugsschaden nicht bezahlt werden

Kurt Egli Aus der Sendung Kassensturz
Im Umgang mit Inkassobüros sollten folgende Tipps beachten:

Verkehren Sie aus Beweisgründen ausschliesslich schriftlich mit einem Inkassobüro. Zusicherungen am Telefon lassen sich später nicht beweisen.
Verlangen Sie immer schriftlich eine Kopie der Originalrechnung. Prüfen Sie dann bei einer Rechts- oder Schuldenberatung, ob die Forderung nicht bereits verjährt ist. Je nach Art der Forderung betragen die Verjährungsfristen fünf oder zehn Jahre.
Unterschreiben Sie keine vorformulierten Abzahlungsvereinbarungen. Meist enthalten diese zusätzliche Kosten und Gebühren, die gar nicht geschuldet sind. Wenden Sie sich an eine Rechts- oder Schuldenberatung.
Ist die Grundforderung berechtigt, bezahlen Sie diesen Betrag sowie den Verzugszins. Bestreiten Sie alle ungerechtfertigten Kosten und Spesen schriftlich. Am besten mit einem eingeschriebenen Brief.
Sie haben das Recht zu erfahren, welche Daten bei einem Inkassobüro über Sie gespeichert sind.

Walter Büchi art. 104 abs. 1 or
"
Haben die Parteien keine besondere Vereinbarung über die Höhe des Verzugszinssatzes getroffen, beträgt er grundsätzlich 5 %, auch wenn die vertragsmässigen Zinse tiefer sind (OR 104 I).

Teilweise wird im öffentlichen Recht ein höherer oder tieferer Verzugszinssatz vorgeschrieben."

Ciara Gomez Ich würde nur die Grundforderung und den Verzugszins bezahlen.
Wenn die Mahnkosten irgenwo festgeschrieben waren dann auch die.
Die Bonitätsprüfung ist nicht deine Sache unbd wegen dem Verzugsschaden: das Inkasso müsste da erst einmal nachweisen, dass ihnen ein Schaden entstanden ist und das wird kaum der Fall sein. ???

Fabian Rechsteiner Genau so??
InfoScore und Konsorten machen schön Kohle mit "Einschüchtern"!!
Grundforderung und Verzugszinsen, dass andere basiert auf Fantasiekosten der Inkassobüros?

Laura Viglino-Rychener https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/was-inkassobueros-nich...

Aleksandar Maric
39.90
+0.90
———
40.80
======

Miriam Salman Mahngebühren um die 30.- Fr sind gut durchsetzbar, vorausgesetzt sind diese in AGB festgehalten. der Gläubiger wird schon nachweisen können, das er mehrfach gemahnt hat, wobei ihm in der Tat efekt. Aufwandskosten entstanden sind.

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Robert Schweng

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Walter H Beutler Stellungnahme und Mustertexte dazu, wie ich hier im Forum schon öfters geschrieben habe .... “Verzugsschaden” ist nicht erlaubt: Musterbrief

Inkassofirmen treiben offene Rechnungen in der Regel unzimperlich ein. Die Schreiben sind oft dreist und setzen die Schuldner so unter Druck, dass plötzlich zu viel bezahlt wird. So erheben die Inkassofirmen neben den Verzugszinsen häufig einen so genannten Verzugsschaden. Dieser kann gar höher sein als die ursprüngliche Forderung. Gemäss OR ist das gar nicht erlaubt!

Für die SKS und die Konsumentenmedien ist bereits seit Jahren klar, dass die Inkassofirmen den Verzugsschaden zu Unrecht erheben (Musterfall Intrum Justitia 2010). Gross schreiben diese zwar in ihren Drohbriefen an die Schuldner «Verzugsschaden gemäss Art. 106 OR» und gaukeln damit seine Berechtigung vor. Doch das OR erlaubt nur das Erheben von Verzugszinsen. Ein Verzugsschaden hingegen kann nur geltend gemacht werden, wenn der Aufwand für die Inkassofirma höher ist als durch die Zinsen gedeckt werden. Dies ist selten der Fall. Im Gegenteil: Laut Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) Art. 27 Abs. 3 dürfen die Kosten, die durch das Beauftragen eines Inkassobüros entstehen, nicht dem Schuldner übertragen werden.

Gehen Sie die Schreiben von Inkassofirmen aufmerksam durch. Berechtigte Rechnungen sollen rasch bezahlt werden – aber abzüglich unzulässiger Verzugsschaden oder weiterer Kosten, welche die Inkassofirmen erfinden.

Sehr geehrter Herr ....

Ich beziehe mich auf Ihr Schreiben und danke Ihnen für das Vertrauen, das Sie uns entgegenbringen.

Sofern Sie dies nicht schon getan haben, empfehle ich Ihnen, es nun noch mit eingeschriebenem Brief zu versuchen. Sollte das Inkassobüro auch dann noch nicht willens sein, Ihnen mitzuteilen, für was genau Sie belangt werden, können Sie allfällige weitere Mahnungen und Drohungen getrost ignorieren. Sollten Sie früher oder später betrieben werden, müssten Sie aber unbedingt innert zehn Tagen Rechtsvorschlag erheben.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüssen
Rechtsberatung K-Tipp & saldo

lic. iur. Stephan Heiniger

Gabriela Baumgartner
Das Inkassobüro Intrum Justizia belästigt säumige Zahler wie auch unbescholtene Bürger per
Telefonautomaten.
Als Rita Sigg den Telefonhörer abhob, wollte sie ihren Ohren nicht trauen: «Guten Tag, hier spricht die Firma
Intrum Justizia», hörte sie eine Stimme ab Tonband. «Sie haben auf unsere Mahnung nicht reagiert. Bitte
rufen Sie uns deshalb schnellstmöglich an.» Drei Wochen zuvor hatte die 72-jährige Rentnerin schon einmal
einen solchen Anruf erhalten. «Wieso belästigt mich diese Firma? Ich schulde niemandem Geld», beteuert
sie und verweist auf ihre vortreffliche Zahlungsmoral. Wie aber kam es denn zum abendlichen Telefonterror?
Intrum Justizia, das grösste Schweizer Inkassobüro, erinnert seit kurzem säumige Zahler kostensparend
mittels telefonischer Aufforderungen ab Band an ihre offenen Rechnungen. Und zwar am Feierabend. «Die
meisten Leute sind tagsüber schlecht erreichbar», rechtfertigt Mediensprecherin Bettina Bickel-Jaques die
Belästigung und verweist auf 800000 pendente Inkassofälle. «Unser Kostenbewusstsein ist auch im
Interesse der Schuldner.»
Das ist falsch. Geld spart vor allem das Inkassobüro, wenn statt eines teuer bezahlten
Callcenter-Mitarbeiters der Computer anruft. Denn ohne ausdrückliche vertragliche Abmachungen dürfen die
Mahngebühren dem Schuldner gar nicht verrechnet werden.
Immerhin entschuldigt sich Intrum Justizia dafür, dass die Firma unbescholtene Bürger in Angst und
Schrecken versetzt: «Rita Sigg wurde von uns aus Versehen angerufen», erklärt Bickel-Jaques. Beim
Eingeben der Daten habe sich wohl ein Mitarbeiter vertippt

Sehr geehrte Damen und Herren,ich bitte Sie,die Forderungen der Gläubiger mit Originaldokumenten der betreffenden Schulden zuzustellen,
dann eine genaue Abrechnung ohne den ungesetzlichen Verzugsschaden,mit allfälligen gesetzlichen Verzugszinsen zuzustellen.

Mit bestem Dank für die Kenntnisnahme, wenn die “ Belästigung “ mit Briefen nicht aufhört, werde ich weitere Schritte unternehmen....

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