(Anonym):Sind Dashcams überhaupt erlaubt???
Es ist doch verboten fremde Personen gegen Ihren Willen aufzunehemen!!!
Danke u. Lg

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Kommentare

Walter Büchi

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es ist nicht explizit verboten, so lange man aufnahmen für sich behält.
sie können z.b. als beweismittel gelten, wenn es um das eigenene fahrzeug geht, man also in einen unfall verwickelt wurde.
ansonsten eher nicht bzw. nur in ausnahmefällen.

bge 108 iv 161
besagt hierzu, dass man die öffentlich rechtlichen bediensteten aufnehmen darf auch gegen ihren willen.( polizisten, staatsanwalt, betreibungs
bedienstete, kesb, usw.)

-wenn ein unfall durch die dashcam bewiesen werden kann, mit video, dann müsste es die polizei als beweismittel sichern. wenn das gemacht wird, ist es ermessen des richters, ob er es als beweismittel anerkennt oder nicht.
-wenn man eine masse an menschen dabei aufnimmt kann ein einzelner eine anzeige machen wird aber nicht durchkommen weil ja mehrere drauf sind.
-wenn man ein einzelnen privater mensch aufnimmt, kann er mehr als nur die persönlichkeitsrechte anklagen sodern auch mit dem privatrechts eingriff wird er durch kommen.

http://www.lw-p.ch/de/rechtsthemen/dashcam-als-beweismittel

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