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(Anonym):Salü zsämme.
Darf einem en Biistand verbüte z.B. en Telefonvertrag abzschlüsse??? 😡
Bzw. Wie cha me d Vertretungsbiistandschaft wider beende?
Danke allne
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(Anonym):Salü zsämme.
Darf einem en Biistand verbüte z.B. en Telefonvertrag abzschlüsse??? 😡
Bzw. Wie cha me d Vertretungsbiistandschaft wider beende?
Danke allne
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Kommentare
Sa, 21/04/2018 - 11:03
Robert Schweng
Amras Amandil Ein Beistand wurde von der Gemeinde eingesetzt. Die Gemeinderatsversammlung kann die Beistandsschaft wieder beenden. Antrag an den Gemeinderat stellen. Der wird prüfen, ob jemand so weit und so vernünftig ist, dass er alleine durchs Leben kann und seine Finanzen im Griff hat.
Ein Beistand hat mehr beratende und helfende Funktion.
Ein Vormund hat Entscheidungsgewalt und verwaltet dein Geld.
Wegen dem Telefonvertrag musst du einfach mit deinem Beistand reden. Wenn er sieht, dass es nötig ist und genug Geld vorhanden ist, wird er auch zustimmen. Wenn nicht, dann nicht!
Er wird vielleicht auch mitkommen, wenn es um den Vertragsabschluss geht und schauen, dass du nicht das teuerste Abo abschliesst.
Ein Beistand hat nur, wer es nötig hat. Ein Beistand kannst du auch freiwillig beantragen.
Walter Büchi ja das ist so.
bei einer vertretungsbeistandschaft darf ein beistand das untersagen.
folgend die rechtsgrundlagen:
zur einschränkung, art. 394 abs. 2 zgb.
„Die Erwachsenenschutzbehörde kann die Handlungsfähigkeit der betroffenen Person entsprechend einschränken.“
zur aufhebung der beistandschaft, art. 399 abs. 2 zgb.
„Die Erwachsenenschutzbehörde hebt eine Beistandschaft auf Antrag der betroffenen oder einer nahestehenden Person oder von Amtes wegen auf, sobald für die Fortdauer kein Grund mehr besteht.“