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(Anonym):Salü zsämme.
Cha öpper do inne erkläre wa d ungerschid zwüschet probetäg und schnuppertäg söttet si..??
Merci allnä.. 👌
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(Anonym):Salü zsämme.
Cha öpper do inne erkläre wa d ungerschid zwüschet probetäg und schnuppertäg söttet si..??
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Kommentare
Di, 12/02/2019 - 15:16
Robert Schweng
Nadia Burkart Bei einem Schnuppertag geht es darum zu schauen wie alles läuft und ob es einem gefallen könnte. Bei einem Probetag geht es konkret un Anstellungs Chancen
Walter Büchi lässt ein betrieb kandidaten im rahmen eines probetages arbeiten, so muss er diesen für den einsatz entschädigen.
keine entschädigung gibt es für sog. schnuppertage, bei denen es nur ums kennenlernen des betriebes geht, der kandidat aber keine arbeiten verrichten muss.
wurde die höhe der entschädigung nicht vereinbart, so muss der betrieb einem kandidaten einen orts- und branchenüblichen lohn bezahlen.
will der arbeitgeber für den probetag nichts oder nur die spesen bezahlen, muss er dies dem kandidaten im voraus mitteilen. ohne eine ausdrückliche vereinbarung kann der kandidat eine entschädigung verlangen.
verunfallt ein kandidat an einem probetag, so ist die unfallversicherung des betriebes zuständig. diese gilt auch für den fall, dass der angestellte keine entschädigung bekommen hat.
anders beim schnuppertag: dort ist die nichtbetriebsunfallversicherung des aktuellen arbeitgebers zuständig oder die unfallversicherung der krankenkasse.