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(Anonym):salü zämme.
i han a frog:
min fründ hät gseit me cha krankächassä selbstbhalt vo de stuure abzüühe?
stimmt da???
merci vielmol ♥
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(Anonym):salü zämme.
i han a frog:
min fründ hät gseit me cha krankächassä selbstbhalt vo de stuure abzüühe?
stimmt da???
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Kommentare
Fr, 03/11/2017 - 11:39
Pati Rychener
Ja den Selbstbehalt kann man von den Steuern abziehen?
Fr, 03/11/2017 - 11:56
Walter Büchi
ja, im rahmen des krankheitskostenabzugs. man erhält eine jährliche bescheinigung von der krankenkasse, die man der jährlichen steuerklärung beilegen muss:
"Als Krankheitskosten (Steuererklärung Ziffer 22.1, nach Abzug des Selbstbehalts von 5% des Nettoeinkommens) können lediglich die Mehrkosten aufgrund einer andauernden, lebensnotwendigen Diät (z.B. bei Zöliakie) als Pauschale (Fr. 2'500) geltend gemacht werden.
Als behinderungsbedingte Kosten (Steuererklärung Ziffer 16.4) sind folgende Pauschalen möglich:
Bezüger einer Hilflosenentschädigung leichten Grades: Fr. 2'500
Bezüger einer Hilflosenentschädigung mittleren Grades: Fr. 5'000
Bezüger einer Hilflosenentschädigung schweren Grades: Fr. 7'500
Gehörlose: Fr. 2'500
Nierenkranke, die sich einer Dialyse unterziehen müssen: Fr. 2'500
Weitere Pauschalabzüge für krankheits- oder behinderungsbedingte Kosten sind nicht vorgesehen. Insbesondere kann kein Pauschalabzug geltend gemacht werden für Diabetes, Sehstörungen oder Schwerhörigkeit. Eine Bestätigung der IV betreffend der Hilflosigkeit gem. IVG muss der Steuerklärung ebenso beigelegt werden, wie eine allfällige ärztliche Bestätigung der Gehörlosigkeit etc. "
( kt. zürich)
https://steuerportal.ch/news/zh-merkblatt-zu-den-abzugen-der-krankheits-...
Fr, 03/11/2017 - 12:28
René von Allmen
Gut habt Ihr nicht die Prämie abgezogen!! 😊
Fr, 03/11/2017 - 12:29
Robert Schweng
Besser einen Freund zu haben, der Bescheid weiss! ♥ 😉