(Anonym):SACHVERHALT:
Eine Person hat Privat von uns eine Schneefräse im Juli 18 gekauft, nach 30 Tagen ist die Zahlung dann auch eingegangen (also bezahlt August 18).
Nun ist er im Dezember 18 gekommen und wollte die Schneefräse zurückgeben da diese angeblich nicht recht funktioniere... Nach ausprobieren von uns haben wir festgestellt das die Fräse einwandfrei funktioniert...

Nun zu meiner FRAGE:

Müssen wir dem Käufer den Kaufpreis oder einen Teil zurückerstatten?
Gibt es eine bestimmte Zeit in der er die Fräse zurückbringen kann/hätte gekonnt und er den vollen Preis erhalten würde/bekommen hätte?

Vielen Dank für eure Antworten aber ich werde aus Google und Gesetzestexte nicht schlau...

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Kommentare

Robert Schweng

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Martin Kaiser Nein, der Verkäufer muss die Ware nicht zurücknehmen. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen und gültig.

Mirjam Locher-Heuberger Ich denke, hier sollte unbedingt beachtet werden, dass die Ware unmöglich sofort nach Erhalt auf einwandfreies Funktionieren geprüft werden konnte mangels Schnee im Hochsommer.
Hat der Kunde bei der ersten sich bietenden Gelegenheit - also bei erstem Schnee - die Ware geprüft und deren Nichtfunktionieren sofort beanstandet, so wären Sie meiner Meinung nach in der Gewährleistungspflicht gewesen. Die Frage erübrigt sich aber, wenn das Gerät einwandfrei funktioniert. Täte es das nicht, würde ich dem Käufer Kaufpreisminderung vorschlagen.

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