(Anonym):Pfändung: darf das Betreibungsamt einen Zahlungsnachweis über die letzten 3
Mieten verlangen? Die Pfändung hat nichts mit Mietausständen o.Ä. zu tun.
Zudem werden Kontoauszüge der letzten 3 Mte verlangt. Reicht ein Auszug
über alle Einkommen plus jeweiliger Kontostand Ende Monat?
Wie und wo ich mein (übrigens unpfändbaren) Einkommen ausgebe, geht doch
Niemanden etwas an?

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 2

Kommentare

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Eveline Gutmann logisch dürfen die das. Das Betreibungsamt geht es sehr wohl etwas an, wie du dein Geld ausgibst und vorallem, wieviel du einnimmst.

Joel Szabo Sie dürfen dass und du musst dich fügen....bei einer Pfändung wird dein ganzes3 Monatsbudget berrechnet was du für dein Existenzminimum brauchst im Monat...Leider ist das so das du alles begründen und offen legen musst...es braucht ja auch viel bis man...Mehr anzeigen

Birgit Rechsteiner Gib die verlangten Unterlagen ein und arbeite gut mit dem Betreibungsamt zusammne. Mit denen Krach haben ist nie gut, und du machst 2ten...
Und ja, Einkommen ist seht interessant und kann allenfalls mit diesen Unterlagen plausibilisiert werden.

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv