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(Anonym):papa wochenende - alleinige obhut - gemeinsames sorgerecht
nun ist es so, dass das telefon meines exmannes gesperrt ist (aus welchen gründen auch immer) und das papa wochenende wieder ansteht.
ich habe kein gutes gefühl dabei ihm unser kind zu geben, wenn keinerlei kommunikation möglich ist falls was passieren würde.
whatsapp steht ausser frage, da dies als social media durch geht und wir uns überall auf insta und co gesperrt haben (wir halten den kontakt so gering wie möglich).
muss ich ihm unser kind nun übers wochenende geben, wenn er keine telefonnummer organisiert für notfälle über die wir kommunizieren können?
ich will keine meinungen dazu, sondern das rechtlich korrekte vorgehen in so einer situation.
vielen lieben dank
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(Anonym):papa wochenende - alleinige obhut - gemeinsames sorgerecht
nun ist es so, dass das telefon meines exmannes gesperrt ist (aus welchen gründen auch immer) und das papa wochenende wieder ansteht.
ich habe kein gutes gefühl dabei ihm unser kind zu geben, wenn keinerlei kommunikation möglich ist falls was passieren würde.
whatsapp steht ausser frage, da dies als social media durch geht und wir uns überall auf insta und co gesperrt haben (wir halten den kontakt so gering wie möglich).
muss ich ihm unser kind nun übers wochenende geben, wenn er keine telefonnummer organisiert für notfälle über die wir kommunizieren können?
ich will keine meinungen dazu, sondern das rechtlich korrekte vorgehen in so einer situation.
vielen lieben dank
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Kommentare
Di, 15/05/2018 - 09:58
Robert Schweng
Andreas Thanner Ja. Wie bereits angemerkt wurde steht das Besuchsrecht über dem „Recht zur Kommunikation“. Sollte im Scheidungsurteil oder bei einer anderen verbindlichen Vereinbarung der Kommunikationsweg verbindlich geregelt sein, wäre dies eine Pflicht des Exmannes diesen zu gewährleisten.
Wenn diesbezüglich nichts steht dann haben Sie keinerlei juristische Möglichkeit a) das Kind dem Vater nicht auszuhändigen und b) von seiner Seite eine Kommunikationsverbindung zu erzwingen.
Monique Schmidli-Rieder Je nachdem wie alt dein Kind ist, dem Kind ein prepay Handy kaufen. Ab dem Kindergarten können sie ein einfaches Handy bedienen. Die nötigen Nummern einspeichern und etwas üben mit dem Kind.
Aber wie schon gesagt. Sofern es nicht im scheidungsurteil oder sorgerechtsurteil eine Klausel gibt die den Vater Zimmer Unterhalt eines Telefons verpflichtet, gibt es keinen Grund warum das Kind nicht zum Vater soll