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(Anonymous):Usenetforen Urheberrechtsvertritt?
In Usenetforen werden raubkopierte Filme, Serien und Musik verbreitet, dies ist laut Uhrheberrecht verboten. Das herunterladen von raubkopierten Filmen, Serien und Musik ist allerdings in der Schweiz legal laut Art. 19 Abs. 1 lit. a Urheberrechtsgesetz URG.
Folgendes Szenario:
Gehen wir davon aus das die Fiktive Person Herbert auf so einem Online-Usenetforum nach einem Film sucht. Er schreibt einen Post/Beitrag mit dem Titel "Suche FilmXY" in der Kategorie für "Film/Serien/Musiksuche". Nach kurzer Zeit kommt ihm auch schon ein Admin zur Hilfe, in unserem Falle der User "Anonymous123" er verlinkt in seinem Post einen anderen Post, welcher von "Anonymous123" erstellt wurde und einen Link für einen Usenet-Download des uheberrechtlich geschützten Filmes "FilmXY" enthält.
Fragestellung:
Anonymous123 begeht hier offensichtlich eine widerrechtliche Tat. Aber Begeht Herbert eine rechtswidrige Tat? Gilt dies als "Aufführung" oder "Verbreitung" nach Art. 67 Abs. 1 lit. f-g URG?
Danke
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(Anonymous):Usenetforen Urheberrechtsvertritt?
In Usenetforen werden raubkopierte Filme, Serien und Musik verbreitet, dies ist laut Uhrheberrecht verboten. Das herunterladen von raubkopierten Filmen, Serien und Musik ist allerdings in der Schweiz legal laut Art. 19 Abs. 1 lit. a Urheberrechtsgesetz URG.
Folgendes Szenario:
Gehen wir davon aus das die Fiktive Person Herbert auf so einem Online-Usenetforum nach einem Film sucht. Er schreibt einen Post/Beitrag mit dem Titel "Suche FilmXY" in der Kategorie für "Film/Serien/Musiksuche". Nach kurzer Zeit kommt ihm auch schon ein Admin zur Hilfe, in unserem Falle der User "Anonymous123" er verlinkt in seinem Post einen anderen Post, welcher von "Anonymous123" erstellt wurde und einen Link für einen Usenet-Download des uheberrechtlich geschützten Filmes "FilmXY" enthält.
Fragestellung:
Anonymous123 begeht hier offensichtlich eine widerrechtliche Tat. Aber Begeht Herbert eine rechtswidrige Tat? Gilt dies als "Aufführung" oder "Verbreitung" nach Art. 67 Abs. 1 lit. f-g URG?
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Kommentare
Mo, 06/05/2019 - 20:51
Robert Schweng
Robert Schweng Also ich würde sagen, NEIN Herbert begeht keine rechtswidrige Tat.
Er verbreitet den FilmXY ja nicht sondern der Server auf dem der Film liegt und aufführen tut er den Film ja auch nicht öffentlich.
Suissi Kamilion Es ist ausserdem umstritten, ob das blosse verlinken/zeigen, wo sich gewisser inhalt zu finden ist, an sich strafbar ist..suchmaschinen und die lumen-datenbank tun das ständig..allenfalls hat der urheber in gewissen jurisdiktionen das recht, die links entfernen zu lassen