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(Anonym):Nach einer Scheidung hat die Ex-Ehefrau Anspruch auf einen Teil der AHV (da sie während der Ehe nicht erwerbstätig war). Wenn sie nun vor dem ordentlichen Rentenarlter verstirbt, entfällt dann dieser Anteil zu Gunsten meiner Rente - sprich, bekomme ich dann u.U. eine Vollrente, wenn alle anderen Faktoren erfüllt sind?
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(Anonym):Nach einer Scheidung hat die Ex-Ehefrau Anspruch auf einen Teil der AHV (da sie während der Ehe nicht erwerbstätig war). Wenn sie nun vor dem ordentlichen Rentenarlter verstirbt, entfällt dann dieser Anteil zu Gunsten meiner Rente - sprich, bekomme ich dann u.U. eine Vollrente, wenn alle anderen Faktoren erfüllt sind?
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Kommentare
Mo, 15/04/2019 - 13:16
Robert Schweng
Bruno Leemann Wenn Sie sich scheiden lassen, wird das eingebrachte Einkommen während der Ehe gesplittet. Also je zur Hälfte zum Ex-Partner gerechnet. Wenn nun dieser versterben sollte, haben Sie mit diesem nichts mehr zu schaffen, und bekommen auf ihrem persönlichen Einkommen die AHV-Rente= Einfache Maximalrente möglich.
Mirjam Locher-Heuberger Bruno Leemann Das Splitting würde Ihrer Meinung nach rückgängig gemacht? Das wäre mir neu. Woher haben Sie das?
Walter Büchi nein!
die ex-frau nimmt in diesem fall das splitting mit ins grab.
folgender artikel beschreibt diese situation genauer:
https://www.ktipp.ch/artikel/d/die-ahv-bestraft-mich/