(Anonym):Nach dem Einreichen eines Steuererlassgesuchs infolge Sozialhilfeabhängigkeit erhielt ich die Mitteilung ich müsse einen Betreibungsregisterauszug beibringen?
Begründung: Sie seien bei einem Erlassgesuch rechtlich verpflichtet zu prüfen, ob Betreibungen bestehen.
Ich habe aber keine Betreibungen offen und muss nun 17 SFr.- dafür bezahlen.
Weiss jemand von Euch ob das wirklich so verlangt werden darf?

Vielen Dank.

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Kommentare

Robert Schweng

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Birgit Rechsteiner Ja, das ist so.
Du kannst allenfalls mit der Gemeinde reden, dass die nur einen Auszug ohne Stempel oder so erstellen (habe ich auch schon bekommen, ist ein nicht so schöner Auszug, mit den gleichen Sachen drauf - ohne Stempel...)
Wir hatten es so, dass es nur im gleichen Masse Steuererlass gab, wie die anderen Gläubiger auch gegeben haben - d.h. alle 70% bezahlen - dann macht die Steuer mit, ansonsten muss man Steuern zu 100% bezahlen...

Walter Büchi die gesetzliche grundlage dazu:
art. 41 abs. 3 bezv (bezugsverordnung)
"3
Sie fordert allenfalls ergänzende Auskünfte und Belege ein und

a entscheidet über das Erlassgesuch im Rahmen ihrer eigenen und an sie delegierten Zuständigkeiten,

...
"
https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/1379

Colette Rudin Das das kann verlangt werden. Dass du keine Betreibungen hast musst du eben belegen können 😊
wieso sollte man das nicht verlangen dürfen?

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