(Anonym):Muss man bei einem Flugstreik die verpassten Arbeitstage als normale Ferientage beziehen? 🤔

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Kommentare

Robert Schweng

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Thomas Berger Jo sicher. Dini Frma cha jo ou nüt defür...🙄🤨

Martin Kaiser Ja sicher, das Risiko ist immer auf der Seite des AN. Dies gilt im übrigen auch bei Katastrophen usw.

Rene Loosli Was söll das de suss sie wend nöd go schaffa cunsch ??
Du muasch luaga das rächt zitig zrug bisch !!

Birgit Rechsteiner Ja. Wichtig ist, den Arbeitgeber so schnrll wie möglich darùber zu informieren.
Du musst die Tage als Ferien oder allenfalls unbezahlt beziehen. Dafür ist dieses Fehlen nicht deine Schuld und kein Grund für eine Kündigung...

Ursi Pfyl Könnte sein wenn man eine Reiseversicherung die das übernehmen?

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