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(Anonym):Muss eine Trennungsvereinbarung durch ein Gericht abgesegnet sein?🤔
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(Anonym):Muss eine Trennungsvereinbarung durch ein Gericht abgesegnet sein?🤔
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Kommentare
Fr, 25/05/2018 - 12:24
Robert Schweng
Anita Wehrli-Hinterberger Hat das trennungswillige Ehepaar keine komplizierten finanziellen Verhältnisse und kann man sich friedlich über die Trennungsfolgen einigen, braucht es weder Gericht noch Anwalt.
Andrea Jasmin Erismann ja muss es
Ciara Gomez Nein, nicht unbedingt! 😎🙄😎
https://www.beobachter.ch/familie/trennung-scheidung/trennung-muss-man-d...
Jampa Allenspach Eine Trennungsvereinbarung/Scheidungskonvention kannst du im Internet runterladen. Auch Organisationen (Männerbüro) haben Vorlagen oder helfen.
Sind sich die Parteien eing, prüft der Richter ob die formellen Vorgaben eingehalten wurden und genehmigt sie.
Nach bzw. Auf den festgelegten Termin läuft dann die 2-jährige Trennungszeit (ausser beide Stimmen einer sofortigen Scheidung zu) . Danach muss eine Partei die Scheidung (mit Scheidungsvereinbarung) einreichen.
Bei Uneinigkeit entscheidet das Gericht... (je nach Kanton ziemlich unterschiedlich. Das Gericht wird am Wohnort des Klägers angerufen)
Wünsche euch eine "harmonische" Trennung, v. A. Wenn Kinder da sind, weil es allen besser geht. (Spreche aus Erfahrung)
Verena Bütschli Wenn davon ausgegangen werden kann, dass beide Parteien die Trennungsvereinbarung einhalten weden, muss sie nicht zwingend vom Gericht genehmigt werden. Vorteil einer gerichtlich genehmigten Trennungsvereinbarung ist, dass sie einen definitiven Rechtsöffnungstitel darstellt, d.h. für nicht bezahlte Unterhaltsbeiträge kann problemlos die Betreibung eingeleitet werden sowie Alimentenbevorschussung verlangt werden..