(Anonym):Morgen zusammen,
Meine Frage ist ob der Vermieter einen Nachmieter ablehnen kann der schon früher einzieht.
Also ich habe fristgerecht per Einschreiben auf Ende September gekündigt. Möchte zum 1. Sept. Ausziehen wegen der neuen Wohnung.
Sagen wir mal der Vermieter hat jemanden der zum 1. Oktober einzieht, und ich habe aber mehrere die zum 1. Sept einziehen könnten und auch alle deren Kriterien entsprechen, habe ich dann Pech gehabt?
Ich habe ja 5 Potenzielle vorgeschlagen, somit bin ich dann fein raus oder?

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Kommentare

Robert Schweng

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Eveline Gutmann Wenn du in der Kündigung nicht geschrieben hast, dass du früher ausziehen willst und deshalb einen Nachmieter suchst, dann hat der Vermieter das Recht, per 1. Oktober einen Mieter zu stellen.

Eveline Gutmann https://www.beobachter.ch/wohnen/umzug/vorzeitige-wohnungsruckgabe-was-m...

Dolores Primavera Das ist meines Erachtens nicht korrekt
Der nachmieter muss zumutbar und solvent sein
Eine frist von 1 monat muss dem Vermieter jedoch gewährt werden
Siehe: https://www.hev-schweiz.ch/vermieten/mietrecht/mietvertrag/nachmieter/

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