(Anonym):Momentan bin ich eine Weiterbildung am machen - somit fehle ich einige Tage.
Darf der Chef verlangen, dass ich diese Tage von meinen freien Tage kompensieren soll? Immerhin profitiert er auch von dieser Weiterbildung...

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten:

Kommentare

root

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Andreas Thanner Ist die Weiterbildung vom Chef angeordnet?
Wenn nein, darf er Ihnen sogar Steine in den Weg legen, denn er ist nicht verpflichtet Ihnen nur einen Schritt für dieses „Hobby“ entgegen zu kommen.
Weiterbildungen, wenn sie nicht vom Betrieb verlangt werden, sind zu 100% vom AN zu finanzieren und in der Freizeit zu bewältigen. Ein Recht auf Arbeitszeitanpassung oder gar Freitage aufgrund der Weiterbildung besteht nicht.
In diesem Sinne ist Ihnen Ihr AG bereits dahingehend entgegen gekommen, an denen er Sie an Ihren Schultagen gar nicht zur Arbeit aufbietet.

Birgit Rechsteiner Genau. Alles wichtige ist eigentlich gesagt, ausser - weshalb hast du sowas nicht vor Anmeldung an die Weiterbildung abgeklärt?

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv