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(Anonym):mich interessiert wer für einen schaden an möbeln nach wasserschaden durch defekt der wc spülung aufkommen muss. ich wohne in einer mietwohnung und anscheinend haftet meine hausratvers. ist dies korrekt? wobei der schaden ja nicht von aussen eingetreten ist sondern eine defekte toilette... (in der halben wohnung ca 2 cm wasser)
besten dank und freundliche grüsse
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(Anonym):mich interessiert wer für einen schaden an möbeln nach wasserschaden durch defekt der wc spülung aufkommen muss. ich wohne in einer mietwohnung und anscheinend haftet meine hausratvers. ist dies korrekt? wobei der schaden ja nicht von aussen eingetreten ist sondern eine defekte toilette... (in der halben wohnung ca 2 cm wasser)
besten dank und freundliche grüsse
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Kommentare
Mi, 20/02/2019 - 02:08
Robert Schweng
Kurt Egli Wenn der Mieter den Schaden nicht selbst verursacht hat, kommt Gebäudeversicherung oder Haftpflichtversicherung des Vermieters auf.
Armin Moser Eifach dä eiget Husrotsversicherig meldä diä nehmet denn sho regres bim Vermiäter siner Gebäudeversicherig !