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(Anonym):Meine Partnerin ich bewohnen eine gemeinsame Wohnung, befinden uns aber in der Trennung.
Der Mietvertrag läuft auf uns beide. Sie will nun aber Ihren Mietanteil bis zum Auszug partout nicht mehr bezahlen.
Was kann ich tun, dass ich nicht alles alleine bezahlen muss?
Danke
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(Anonym):Meine Partnerin ich bewohnen eine gemeinsame Wohnung, befinden uns aber in der Trennung.
Der Mietvertrag läuft auf uns beide. Sie will nun aber Ihren Mietanteil bis zum Auszug partout nicht mehr bezahlen.
Was kann ich tun, dass ich nicht alles alleine bezahlen muss?
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Kommentare
Mo, 19/03/2018 - 10:07
Armin Moser
äm vermitter ish gliich wer diä miete zahlet. du chasch sie denn betriebe loh wenn quittige häsh.
Mo, 19/03/2018 - 10:21
Walter Büchi
haben beide vertragsparteien den mietvertrag unterzeichnet, sind auch beide solidarisch für ausstehende mieten haftbar.
der vermieter kann wahlweise bei beiden mietern die miete einfordern, daran ändert eine trennung oder gar ein vorzeitiger auszug eines mieters nichts.
im innenverhältnis, also zwischen den mietern selbst, besteht jedoch ein ausgleichsanspruch bzw. ein rückgriffsrecht. hat also nur der eine mieter die miete bezahlt, kann er beim anderen mieter die hälfte zurückfordern.