(Anonym):Meine Frau ist schwanger und wurde in der Zeit wo wir in der Schweiz wohnhaft waren von einem Gynäkologen betreut. Nun wohnen wir in Deutschland und der jetzige Gynäkologe bräuchte den medizinischen Bericht aus der Schweiz. Dieser wurde uns vom Schweizer Arzt per Mail zugesendet, jedoch fiel der in den Spam Ordner und ist nicht mehr vorhanden. Wir haben nochmals per Mail gefragt ob die uns den nochmals senden aber es wurde abgelehnt mit der Begründung das dieser schon einmal gesendet wurde und die den kein zweites mal senden. Nun möchten wir morgen da anrufen und telefonisch nachfragen warum die uns den nicht nochmals zusenden. Frage, wie sieht die rechtliche Lage aus, es ist wichtig das meine Frau den Bericht bekommt. Dürfen die das so ablehnen?

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Kommentare

Robert Schweng

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Laura Viglino-Rychener Auso eg ha muesse bim Arztwechsel mini Aktä go persönlich hole, ung da ou ungerschriibe. 😊

Kurt Egli Sie haben Anrecht auf die Aushändigung des Patientendossiers.
Falls Sie nicht interessiert sind diese durchzuschauen,
können Sie sie auch direkt dem neuen Arzt zukommen lassen.
https://www.beobachter.ch/dienstleistungen/patientenakten-welche-rechte-...

Ga Ne eMail ist immer ein Risiko. Ich würde es mir physisch aushändigen lassen, entweder Einschreiben per Post oder persönlich (gegen Unterschrift), es sind schliesslich hochsensible Daten. Man kann das dann ja alles selber einscannen, wenn man es auch noch elektronisch haben will.

Wolf Heart Die Patientenakte per E-Mail zu senden finde ich aus Datenschutzgründen sehr heikel und ein No-Go.

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