(Anonym):Meine Eltern haben sich vor 3 Jahren geschieden, ich (volljährig, aber noch in Ausbildung) lebe bei meiner Mutter. Es wurden Kinderalimente in Höhe von 300.- pro Monat festgelegt im Scheidungsurteil. Nun ist mein Vater sozialhilfeabhängig und kann die Alimente nicht zahlen. Ich wurde zur Schlichtungsbehörde vorgeladen, da er anstrebt diese Alimente zu streichen. Wie ist nun die Rechtslage? Kann ich weiterhin an den Alimenten beharren? Wenn das passiert, häufen sich einfach Schulden bei ihn an? Kann ich meine Zustimmung der Streichung der Alimente an Bedingungen knüpfen?

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Kommentare

Robert Schweng

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Renate Steiger Wen er vom Sozialamt lebt hat er das exminimum ,wie soll er dann Alimente bezahlen .

Thomas Berger Wenn er vum Sozi lebt werdet Alimente doch normalerwiis bevorschusst.
Me cha aber verlange, das Du au öppis vo dim Lohn dehei abgisch.🤔🤨

Martin Kaiser Es gibt keinen minimalen Unterhaltsbeitrag, den Sie in jedem Fall bezahlen müssen. Wenn Sie selber auf dem Existenzminimum leben – also mit Ihrem Einkommen nicht einmal oder nur gerade Ihren eigenen Lebensbedarf decken können –, kann man Sie gemäss Bundesgericht nicht zu Unterhaltszahlungen verpflichten.
Der Vater des FS erhält Sozialhilfe, deshalb hat er kein Einkommen über dem Existenzminimum.
Er kann deshalb beim Gericht die Unterhaltszahlungen abändern lassen (wo er ja schon eingeleitet hat).
Wenn der Vater keine Unterhaltsneiträge leisten muss, kann man diese auch nicht von der Gemeinde bevorschussen lassen.

Robert Schweng FS: Es klingt soweit logisch, dass wenn er
sozialhilfeabhängig ist , er die Pflicht Alimente zu zahlen abändern kann.
Aber dennoch wurde ich ja von der Schlichtungsbehörde vorgeladen, für ein
Schlichtungsgespräch. Das heisst, mein Einverständnis ist ja anscheinend
notwendig? So kann ich es auch verweigern? Was passiert dann?

Martin Kaiser Da empfehle ich Ihnen, sich vom Fachmann/frau beraten zu lassen.

Maurice Sobernheim Die Erstausbildung ist nicht abgeschlossen also muss der Vater Alimente zahlen. Allenfalls bevorschussen lassen durch Alimenteninkasso. Sozialhilfe ist unpfändbar. Ich würde einen Rechtsbeistand kostenlos beim zuständigen Gericht für mich als Kind beantragen. Dann kommt man zu einem Ergebnis, welches der Situation angemessen sein sollte.

Robert Schweng FS: Wie kommt man zu diesem kostenlosem Rechtsbeistand? Soweit ich weiss, gibt es
ja die unentgeltliche Rechtshilfe, die einem das Geld für Anwalt etc. quasi
vorschiesst. Ist dies gemeint, oder gibt es noch etwas anderes?
Die Rechtsberatung der Schlichtungsbehörde beschränkt sich nur auf Miet und Arbeitsrecht leider.

Martin Kaiser Beim zuständigen Gericht im Kanton kann man dies Fragen oder Lesen.
Beispiel Baselland:
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/gerichte/oft-besuchte-seit...

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