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(Anonym):Mein verstorbener Ex-Mann hat uns einen Berg Schulden hinterlassen. ;-(
Kann dadurch die Waisenrente meiner Tochter bzw. Witwenrente diesen Schulden vom Betreibungsamt gepfändet werden?
LG
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(Anonym):Mein verstorbener Ex-Mann hat uns einen Berg Schulden hinterlassen. ;-(
Kann dadurch die Waisenrente meiner Tochter bzw. Witwenrente diesen Schulden vom Betreibungsamt gepfändet werden?
LG
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Kommentare
Sa, 02/06/2018 - 19:37
Robert Schweng
Sybille Rellstab Deine Tochter kann doch ihr Erbe ausschlagen, dann übernimmt sie auch keine Schulden.
Ciara Gomez Nein. Leistungen aus der 1. Säule sind nicht pfändbar und aus der 2. Säule nur bedingt. 😎😎😎
http://www.schulden.ch/dynasite.cfm?dsmid=76107
Désy Rimle Da er Schulden hat, rate ich dazu das Erbe auszuschlagen, da Ihr sonst seine Schulden übernehmt.
Andrea Jasmin Erismann goht aber au nur wenn mehr kei schänkige agnoh het wens mit recht esch