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(Anonym):Mein Vater ist vor kurzem verstorben.
Sein Nachlass bestand mehrheitlich aus Schulden, darum habe ich die Erbschaft ausgeschlagen.
Nun haben wir trotzdem eine Rechnung des Bestattungsinstituts bekommen! 😨
Ist das Rechtens?
Herzlichen dank für eure Hilfe🌸🙏
Bewertung:
(3 Stimmen)
(Anonym):Mein Vater ist vor kurzem verstorben.
Sein Nachlass bestand mehrheitlich aus Schulden, darum habe ich die Erbschaft ausgeschlagen.
Nun haben wir trotzdem eine Rechnung des Bestattungsinstituts bekommen! 😨
Ist das Rechtens?
Herzlichen dank für eure Hilfe🌸🙏
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Kommentare
Mi, 20/02/2019 - 12:18
Robert Schweng
Laura Viglino-Rychener Ja, das isch leider eso. Mis Beileid... 😢
Eveline Gutmann ja, ist so
Birgit Rechsteiner Ja, die Bestattung muss man nicht selber bezahlen, sondern die Angehörigen, die einen bestatten lassen...
Ansonsten würde wohl kein Bestattunginstitut mehr Aufträge annehmen, wenn sie nur bezahlt werden, falls noch Erbmasse da ist...
Walter Büchi ja.
grundsätzlich werden die bestattungskosten aus dem nachlass des verstorbenen bezahlt.
ist kein vermögen vorhanden oder haben die erben ausgeschlagen, werden die angehörigen für die kosten der beerdigung zur kasse gebeten.
laut bundesgericht gehören die bestattungskosten zu den familiären pflichten.
in vielen gemeinden werden diese kosten allerdings ganz oder teilweise aus der staatskasse bezahlt.