Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
(Anonym):Mein untermieter raucht tag u nacht mariuhana die ganze bude stinkt ich sagte er sollte doch bitte rausgehen hey das ganze zimmer von mir stinkt hey der hört einfach nicht auf der macht so lange bis ich ihm den schädel einschlage
Er kann ja rauchen aber draussen ich dreh durch schlafe nicht mer echt schlimm.
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
(Anonym):Mein untermieter raucht tag u nacht mariuhana die ganze bude stinkt ich sagte er sollte doch bitte rausgehen hey das ganze zimmer von mir stinkt hey der hört einfach nicht auf der macht so lange bis ich ihm den schädel einschlage
Er kann ja rauchen aber draussen ich dreh durch schlafe nicht mer echt schlimm.
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten: 5
Archiv
- Juli 2015 (18)
- August 2015 (18)
- September 2015 (19)
- Oktober 2015 (18)
- November 2015 (27)
- ‹ vorherige Seite
- 2 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Do, 04/04/2019 - 19:10
Robert Schweng
Susan Keusch Dan kündige ihm.
Renate Steiger Rauch mit oder kündige ihm .Problem gelöst.
Sabina Wyss Hei du du kannst ihm kündigen .. und hei, das mit dem schädel einschlagen würde ich lassen
Angela Trachsler-Monticelli Hmmm Marihuana macht doch müde ... 🤔
Birgit Rechsteiner also, deinem Text nach zu urteilen hast du bereits Folgeschäden... künde ihm sofort... und die andere Art, fährt er Auto? Dann stecks mal der Polizei - die weiss wie schlecht bekiffte Menschen fahren und zieht diese dann schnell mal aus dem Verkehr... 😊
Daniel Morach Eins mitrauchen und schon schläft es wunderbar
Kurt Egli Man könnte dem Mitbewohner auch das Zigaretten rauchen nicht verbieten.
Sie können ihm allenfalls fristgerecht auf einem amtlichen Formular kündigen.
Walter Büchi "Rauchen auf dem Balkon
Immer wieder ein Thema ist das Rauchen auf dem Balkon. Rauchimmissionen gelten nach wie vor als übliche Immissionen, d.h. weder der Eigentümer noch der Mieter können damit rechnen, dass eine Klage auf Verbot des Rauchens im Freien mit Erfolg gekrönt wäre. Das Rauchen gehört zu den weitverbreiteten und weithin akzeptierten menschlichen Verhaltensweisen. Das Rauchen wird zwar im öffentlichen Bereich mehr und mehr zurückgedrängt, entsprechende Regelungen im Privatbereich fehlen dagegen. Ohne entsprechende gesetzliche Regelung dürfte es sehr unwahrscheinlich sein, dass die Rechtsprechung das Rauchen im Freien als übermässige Nutzung qualifiziert. Auch hier gilt, dass unwesentliche Beeinträchtigungen zu tolerieren sind, auch wenn sie in subjektiver Hinsicht als noch so lästig empfunden werden. Es muss allerdings auch vom Raucher Rücksichtnahme erwartet werden. So sollten diese bedenken, dass zu starkes Rauchen nach Eintritt der Ruhezeit den Nachbarn das Schlafen genauso erschwert wie lautes Lachen und laute Unterhaltung. Nicht erlaubt ist dagegen das Kiffen. Der Cannabiskonsum ist gemäss Betäubungsmittelgesetz ein unzulässiges Verhalten, welches Nachbarn nicht hinnehmen müssen.
* Thomas Oberle, lic.iur. ist Jurist beim Hauseigentümerverband"
ich würde empfehlen, nochmals mit dem mitmieter zu reden und ihm die rechtlichen seiten aufzuzeigen. vielleicht könnt ihr vereinbaren, dass er sie informiert bevor er kifft.
oder er soll halt in der wohnung am fenster kiffen ...
polizei würde ich ausser acht lassen, da es sich um eigenbedarf handelt. dazu müsste eine privatklage eingereicht werden, was sich nicht lohnen dürfte...