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(Anonym):Mein Tochter ist gestern mit dem Bus gefahren.
Sie wollte ein Ticket lösen über die App, leider gab es ein Problem und sie konnte kein Ticket darüber lösen. Da sie kein Bargeld dabei hatte fuhr sie ohne Ticket und kam dann in eine Kontrolle. Sie hat es dem Kontrolleur erklärt.
Hat trotzdem ein Bussgeld mit dem Hinweis bekommen, dass sie sich innert 10 Tagen an das Büro wenden muss.
Meine Frage: Gibt es eine Rechtsgrundlage, dass wenn kein Ticketbezug über die App möglich war jemand nicht belangt werden kann für das Fahren ohne gültigen Fahrschein? 🙈
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(Anonym):Mein Tochter ist gestern mit dem Bus gefahren.
Sie wollte ein Ticket lösen über die App, leider gab es ein Problem und sie konnte kein Ticket darüber lösen. Da sie kein Bargeld dabei hatte fuhr sie ohne Ticket und kam dann in eine Kontrolle. Sie hat es dem Kontrolleur erklärt.
Hat trotzdem ein Bussgeld mit dem Hinweis bekommen, dass sie sich innert 10 Tagen an das Büro wenden muss.
Meine Frage: Gibt es eine Rechtsgrundlage, dass wenn kein Ticketbezug über die App möglich war jemand nicht belangt werden kann für das Fahren ohne gültigen Fahrschein? 🙈
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Kommentare
Fr, 04/01/2019 - 20:02
Robert Schweng
Eveline Gutmann da kannst du nichts machen. Man muss das Ticket vor der Fahrt abstempeln oder eben im App entwerten.
Stephanie Kellenberger Sie hätte es dem Buschaffeur melden müssen. Konnte auch mal kein ticket lösen und hab es dann dem chauffeur gemeldet und sagte ok wenn die kontrolle kommt sagt er es denen das ich nichts dafür kann ich dürfe trotzdem mitfahren. Ohne meldung an den Chauffeur ist da nichts zu machen.
Eveline Gutmann heute hat es in jedem Bus einen Automaten. Dann muss man sofort ein Ticket lösen, wenn das App nicht funktioniert
Martin Brandl Automat oder Kasse, nur leider haben die Automaten hin und wieder auch Störungen. Wenn das der Fall ist, sofort dem Fahrer melden.
Kurt Egli Aus rechtlicher Sicht wäre sie klar verpflichtet gewesen dass Billet zu lösen, bevor sie in den Bus einsteigt oder am Schalter bzw. Automaten zu lösen falls es mit der App nicht funktioniert.
Selbstverständlich kann man immer versuchen dem Anbieter die Sache zu erklären und auf Kulanz zu hoffen.
Rene Loosli Wenn sie mit dem Bus gefahren ist und kein Geld hat und das app nicht geht gleich denn Busfahrer ansprechen und eine lösung finden aber nicht einfach schwarz fahren !!
Walter H Beutler in den AGB der Online - Apps steht ganz klar und eindeutig, dass die Fahrtberechtigung VOR Abfahrt des jeweiligen Verkehrsmittels gekauft werden muss. Auch MUSS der Kunde schauen, dass der Akku des Gerätes, wo sich die App befindet, aufgeladen ist. Falls die App nicht funktioniert, werden wir rechtzeitig orientiert, und es wird in dem Falle anders vorgegangen. In allen anderen Fällen wird der Kunde ganz klar als Reisender ohne gültigen Fahrausweis behandelt. Dies gilt für alle erhältlichen Apps.Es gilt den vollen Bussgeldbetrag zu bezahlen.