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(Anonym):Mein Tochter hat ihren Freund verlassen. Für die Wohnung wird sie weiterhin aufkommen bis zum 31.3.2018 aufkommen. Ihr Ex hat ein Auto und will die Hälfte der Parkplatzmiete. Gibt es einen OR-Artikel für dieses Problem?
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(Anonym):Mein Tochter hat ihren Freund verlassen. Für die Wohnung wird sie weiterhin aufkommen bis zum 31.3.2018 aufkommen. Ihr Ex hat ein Auto und will die Hälfte der Parkplatzmiete. Gibt es einen OR-Artikel für dieses Problem?
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Kommentare
Di, 24/10/2017 - 10:05
Walter Büchi
gemäss art. 266e or können autoeinstellplätze mit einer frist von zwei wochen auf ende einer einmonatigen mietdauer gekündigt werden!
Di, 24/10/2017 - 10:38
Robert Schweng
Ich verstehe die Frage nicht so ganz. Evtl. kann hier die Fragestellerein konkreter werden, worum es genau geht.
Sind die beiden verheiratet, stehen beide im Mietvertrag?
Ich kann mir nämlich kaum vorstellen, dass es hier um eine halbe Parkplatzmiete geht! 😉
Di, 24/10/2017 - 12:07
Cátia Lima
Falls beide im Mietvertrag sind
Kann die einte Person kündigen und der andere der in der Wohnung bleibt erhält einen neuen Vertrag.
Weil in der Zeit wo Sie weg ist kann er ja die Wohnung verunstalten oder so und am Schluss haftet sie trotzdem obwohl nur der Ex dort wohnt.
Darum wichtig schauen was auf dem Vertrag steht.
Falls der Parkplatz auf beide Namen ist muss sie auch die Hälfte bezahlen.
Di, 24/10/2017 - 15:52
Robert Schweng
Noch keine Rückantwort der Fragestellerin.
Sollten beide Parteien im Mietvertrag stehen, könnte es schwierig werden aus aus der Solidarhaftunghaftung zu kommen.
https://www.beobachter.ch/wohnen/miete/gemeinsamer-mietvertrag-kundigung...
Di, 24/10/2017 - 20:42
Peter Spillmann
Korrekt, wenn der PP inkludiert im MV ist, haftet sie ebenso wie vereinbart, auch wenn sie den PP nicht mehr braucht (die Whg bezahlt sie ja auch trotz Nichtgebrauch noch...). Wenn der PP jedoch einen sep. MV hat indem sie NICHT drinn steht, dann muss sie den halben PP auch nicht bezahlen.