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(Anonym):Mein Sohn wird im Juni 18 Jahre alt und beendet seine 2-jährige EBA-Lehre.
Jetzt hat er den Vertag für eine Zusatzlehre als EFZ unterschrieben, diese geht nochmals zwei Jahre. Jetzt meine Frage, muss mein Exman nur noch bis Juni die Alimente zahlen, oder muss er bis er die EFZ-Lehre in zwei Jahren beendet hat zahlen ?
Vielen lieben Dank jetzt schon für eure Hilfe!
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(Anonym):Mein Sohn wird im Juni 18 Jahre alt und beendet seine 2-jährige EBA-Lehre.
Jetzt hat er den Vertag für eine Zusatzlehre als EFZ unterschrieben, diese geht nochmals zwei Jahre. Jetzt meine Frage, muss mein Exman nur noch bis Juni die Alimente zahlen, oder muss er bis er die EFZ-Lehre in zwei Jahren beendet hat zahlen ?
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Kommentare
Fr, 30/03/2018 - 19:40
Walter Büchi
ein eba ( eidgenössischer berufsattest) zählt als eine erstausbildung, und führt nicht zwingend zu einem weiterem abschluss wie dem efz ( eidgenössischem fähigkeitszeugnis). das heisst grundsätzlich ist mit dem eba abschluss die erstausbildung erfüllt und damit erlischt auch das anrecht auf jegwelche zuschüsse ( alimente, familienzulagen, ausbildungszulagen,etc.)