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(Anonym):Mein minderjähriger Sohn(16) beginnt im Juli eine Lehre.
Muss er seinen Lehrlingslohn auch versteuern solange er nicht volljährig ist?
Er wohnt im Kanton AR.
Vielen Dank für Auskunft...
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(Anonym):Mein minderjähriger Sohn(16) beginnt im Juli eine Lehre.
Muss er seinen Lehrlingslohn auch versteuern solange er nicht volljährig ist?
Er wohnt im Kanton AR.
Vielen Dank für Auskunft...
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Kommentare
Di, 17/04/2018 - 18:47
Robert Schweng
Daniela Niederberger Nein im
Lu müssen die lehrlinge keine steuererklärung ausfüllen und versteuern. Erst ab 18 wird die sogenannte kopfsteuer. Im kt nw musste ich damals de lehrlingslohn versteuern. Durfte nach der Lehre aber dafür 2 Jahre den Lehrlingslohnsteuerbetrag bezahlen. Ist kantonal geregelt.
Rolf Stüssi Das Einkommen ist zu versteuern, d.h. er bekommt eine Steuererklärung und muss den Lohnausweis vom Lehrlingslohn dem zuständigen Steueramt einreichen. Wegen dem geringen Lehrlingslohn wird er entweder gar nichts oder nur wenig bezahlen müssen.
Und noch etwas.
Keine Angst, das Steueramt vergisst niemanden, wenn Sie Geld wollen.
Cornelia Mäder Kt.TG: Steuererklärung muss zwar ausgefüllt werden, Lohn wird aber nicht versteuert. Kann sein, dass es kantonal verschieden ist. Am besten direkt auf der Gemeinde nachfragen.
Rolf Stüssi Genau, wenn der Lehrling keine Steuererklärung abgibt, kann es sein, dass er eingeschätzt.
Es kann sein, dass ein Lehrling im 3. oder 4. Lehrjahr je nach Branche und Kanton Steuern bezahlen muss.