(Anonym):Mein Ex, also der Kindsvater, will sein Sorgerecht abgeben, kann er dies einfach so tun?
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Kommentare

Robert Schweng

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Birgit Rechsteiner Nein. Heute wird so sehr auf das geteilte Sorgerecht geschaut, einfach so geht das nicht...

Walter Büchi auf die elterliche sorge kann freiwillig nicht verzichtet werden.
vielmehr muss es die kesb einem elternteil entziehen, wenn die voraussetzungen dafür gegeben sind.
ein gemeinsamer antrag beider eltern genügt nicht für die übertragung der elterlichen sorge an einen elternteil: "(SCHWENZER/COTTIER, in: Basler Kommentar, Zivilgesetzbuch, Bd. I, 5. Aufl. 2014, N. 17 zu Art. 298 ZGB)".
in jedem fall muss eine solche regelung mit dem kindeswohl vereinbar sein: "(vgl. dazu BGE 143 III 361 S. 364 f.)".
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