(Anonym):Mein Bekannter, schweizer Staatsangehöriger, bezieht seit Ende 2016 Sozialhilfe.

Nun wurde er vom Sozieldienst angewiesen, einen AHV- Rentenvorbezug, verbunden mit einer lebenslangen Rentenkürzung, anzustreben.

Ist das rechtens?

Was kann er dagegen tun?

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Kommentare

Robert Schweng

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Walter Büchi ja, es ist rechtens, er kann leider nichts dagegen tun.
die bezieher von sozialleistungen sind verpflichtet, alles zumutbare dazu beizutragen, um die abhängigkeit von der sozialhilfe zu verringern.
die lebenslange rentenkürzung wird in solchen fällen üblicherweise durch den anspruch auf ergänzungsleistungen ausgeglichen.
https://www.beobachter.ch/geld/ahviv/ahv-statt-sozialhilfe-fruher-rente-...

Ga Ne Ja, es ist rechtens. Die Sozialhilfe ist nur dafür da, wenn ALLES andere nicht reicht. Man muss wirklich alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen. Ich finde das soweit gar nicht schlimm, denn man bekommt ja dann Ergänzungsleistungen bis aufs Existenzminimum, und das ist bei EL höher als bei Sozialhilfe.
es mag Situationen geben, wo diese Regelung den Staat teurer kommt, andere, wo es den Staat günstiger kommt. Aber es geht ja ums Prinzip.

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