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(Anonym):Mein Arbeitsvertrag läuft bis zum 31. Dez. 2018. Seit Juli bin ich zu 100%
arbeitsunfähig. Ich habe laut Arbeitsvertrag noch 24 Tage Urlaub. Was
passiert mit diesen Urlaub, da ich diesen ja selbst nicht nehmen kann. Aus
den GAV kann ich keine Regelung bzl. Krankheit entnehmen. Habe ich ein Recht
auf Auszahlung des Urlaubs? Kann mir jemand bitte eine Hinweis geben.
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(Anonym):Mein Arbeitsvertrag läuft bis zum 31. Dez. 2018. Seit Juli bin ich zu 100%
arbeitsunfähig. Ich habe laut Arbeitsvertrag noch 24 Tage Urlaub. Was
passiert mit diesen Urlaub, da ich diesen ja selbst nicht nehmen kann. Aus
den GAV kann ich keine Regelung bzl. Krankheit entnehmen. Habe ich ein Recht
auf Auszahlung des Urlaubs? Kann mir jemand bitte eine Hinweis geben.
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Kommentare
Do, 13/12/2018 - 10:59
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Gemäss OR 329b darf der Arbeitgeber die Ferien bei jedem vollen Monat ABsenz durch krankheit um 1/12 kürzen.
d.h. die gesamte Abwesenheit durch Krankheit musst du mal zusammen zählen - kann ja sein dass du vor Juli schon mal 50% oder so krank warst.
Das Beispiel geht mal davon aus, dass du nur seit Juli 100% krank bist, und vorher nie krank warst - ebenso dass die 24 Tage die Ferien für das ganze Jahr sind:
Juli - Dezember = 5 Monate krank
./. Karenzfrist = ./. 1 Monat
Total für Ferienkürzung = 4 Monate
24 Tage / Jahr = 2 Tage / Monat
Ferienkürzung für 4 Monate = 8 Tage
Also hast du für das Jahr 2018 = 16 Tage Ferien zu gute... je nachdem wie viele du bereits bezogen müsste die Firma die restlichen Auszahlen.
Hoffe das hilft