(Anonym):Liebes Forumn
Ich bin seit gut einem Jahr an einer ziemlich hässlichen Scheidung im Kanton AR. Darum habe ich zu Beginn der Verhandlungen eine unentgeldliche Rechtspflege beantragt und auch bekommen.
Ich habe jetzt durch eine Integritätszahlung der Unfallversicherung ein kleines Vermögen angehäuft. Da ich dies natürlich auch meinem Anwalt mitgeteilt habe, will dieser mir die geleisteten Stunden und eine Anzahlung in Höhe von Total 7500.- verrechnen, mit einem Stundensatz von 250.-
Ich habe durch die Scheidung leider etwas Schulden angehäuft die ich aber mit dem Geld der Unfallversicherung schon beglichen habe.
Meine Frage ist nun:
Wie hoch ist der Anwaltsansatz bei der unentgeldlichen Rechtspflege im AR?
Kann er mir den höheren Ansatz verrechnen für die bereits geleisteten Stunden?
Wie hoch ist die Grenze um wieder eine unentgeldliche Rechtspflege zu beantragen?

Vielen Dank für eure Antworten
C.

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Kommentare

Robert Schweng

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An den Fragesteller:
Das sind Dinge die Sie am besten mit einem beliebigen Anwalt vor Ort (AR) klären.
Dieser wird Ihnen auch sagen wie hoch sein Satz ist und ob Ihr Antrag übernommen wird.
Für unentgeltliche Rechtspflege müssen Sie Ihre "Bedürftigkeit" nachweisen können. (z,.B: Sozialamt)
https://www.ar.ch/gerichte/kantonsgericht/formulare-und-merkblaetter/
Für weitere Rückfragen melden Sie sich bitte per PN.
Viel Glück!

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Robert Schweng

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Ich hab hie rnochmal einen Tipp an den Fragesteller zum Thema Scheidung.
In der AWRI Datenbank ca. Einträge zum Thema "Scheidung Anwalt" sowie ca. 100 Beiträge "Scheidung".
Dort können Sie sich auch wertvolle Informationen beschaffen.
Die Beiträge dort enthalten Backlinks zu den Beiträgen hier in der Gruppe.
Alles Gute.
https://awri.ch/search/node/scheidung

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