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(Anonym):Lieber Robert
Könntest du bei „Rechtsforum Schweiz“ einen anonymen Beitrag von mir stellen? Ich weiss nicht ob der Mitbetroffene auch in der Gruppe ist und würde gerne die Frage dennoch in der Gruppe anonym stellen.
Zur Situation:
Ich habe über Ricardo 2 Auktionen vor 2 Wochen als Verkäufer getätigt.
Beides sind Innenkameras von D-Link und wurden durch ein und den selben Käufer ersteigert.
Innerhalb der Auktionen gebe ich immer an, dass diese zur Abholung sind und ebenfalls Barzahlung bei Abholung. Aus genau dem Grund dass jeder Käufer sich vor Ort nochmal einen Anblick der Artikel machen kann. Auf diese Weise möchte ich nicht nur mich absichern, sondern auch den Käufer so dass er sieht das es Funktionstüchtig, Original und wie beschrieben ist. Auf diese Weise hatte ich noch nie ein Problem in all den Jahren.
Nun meldete sich der Käufer der Kameras in der vergangenen Woche bei mir und sagte dass die Kameras zwar angehen, sich aber nicht koppeln lassen. Ich sagte zu Ihm das es mir anfangs auch mal so erging, aber über die Homepage von D-Link eine genaue Beschreibung etc. Zu finden ist. So hatte ich die Technik auf binnen Minuten verbunden.
Am Wochenende erhielt ich dann eine E-Mail das er einen Techniker beauftragte und es auch nicht ging. Er möchte die Auktion rückgängig machen und mir die Kameras retournieren und ich die Gebühren zurücküberweisen.
Die Problematik nun ist für mich aber folgende, hätte er diese selbst abgeholt, hätte er gesehen das diese intakt sind. Ich weiss nun auch nicht was er selbst und der Techniker mlt den Kameras machte. So dass sich für mich die Frage stellt, wieso ich nun augenscheinlich Kameras zurücknehmen sollte die nun nicht mehr funktionieren. Schliesslich war meine Ware definitiv bis zum versenden in beschriebener Qualität und Intakt. Für mich ist an der Stelle auch klar, dass es ein Privatverkauf ist. Mich wundert eher wieso beide Kameras das selbe Problem haben sollen. Selbst wenn eine auf dem Transportweg beschädigt worden wäre, wäre es eher unwahrscheinlich das die 2. genau das selbe Kopplungsdefizit haben sollte.
Ehe ich mlt dem Verkäufer weiter darüber diskutiere, wende ich mich an euch in dieser Angelegenheit. Für mich kommt ein rückgängig machen der Auktion nicht in Frage, weil die Waren intakt waren und eine, respektive zwei negative Bewertungen möchte ich auch nicht erhalten. Auch würde mich interessieren ob er mich deswegen betreiben kann? Oder ich gezwungen bin die Kameras zurückzunehmen.
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(Anonym):Lieber Robert
Könntest du bei „Rechtsforum Schweiz“ einen anonymen Beitrag von mir stellen? Ich weiss nicht ob der Mitbetroffene auch in der Gruppe ist und würde gerne die Frage dennoch in der Gruppe anonym stellen.
Zur Situation:
Ich habe über Ricardo 2 Auktionen vor 2 Wochen als Verkäufer getätigt.
Beides sind Innenkameras von D-Link und wurden durch ein und den selben Käufer ersteigert.
Innerhalb der Auktionen gebe ich immer an, dass diese zur Abholung sind und ebenfalls Barzahlung bei Abholung. Aus genau dem Grund dass jeder Käufer sich vor Ort nochmal einen Anblick der Artikel machen kann. Auf diese Weise möchte ich nicht nur mich absichern, sondern auch den Käufer so dass er sieht das es Funktionstüchtig, Original und wie beschrieben ist. Auf diese Weise hatte ich noch nie ein Problem in all den Jahren.
Nun meldete sich der Käufer der Kameras in der vergangenen Woche bei mir und sagte dass die Kameras zwar angehen, sich aber nicht koppeln lassen. Ich sagte zu Ihm das es mir anfangs auch mal so erging, aber über die Homepage von D-Link eine genaue Beschreibung etc. Zu finden ist. So hatte ich die Technik auf binnen Minuten verbunden.
Am Wochenende erhielt ich dann eine E-Mail das er einen Techniker beauftragte und es auch nicht ging. Er möchte die Auktion rückgängig machen und mir die Kameras retournieren und ich die Gebühren zurücküberweisen.
Die Problematik nun ist für mich aber folgende, hätte er diese selbst abgeholt, hätte er gesehen das diese intakt sind. Ich weiss nun auch nicht was er selbst und der Techniker mlt den Kameras machte. So dass sich für mich die Frage stellt, wieso ich nun augenscheinlich Kameras zurücknehmen sollte die nun nicht mehr funktionieren. Schliesslich war meine Ware definitiv bis zum versenden in beschriebener Qualität und Intakt. Für mich ist an der Stelle auch klar, dass es ein Privatverkauf ist. Mich wundert eher wieso beide Kameras das selbe Problem haben sollen. Selbst wenn eine auf dem Transportweg beschädigt worden wäre, wäre es eher unwahrscheinlich das die 2. genau das selbe Kopplungsdefizit haben sollte.
Ehe ich mlt dem Verkäufer weiter darüber diskutiere, wende ich mich an euch in dieser Angelegenheit. Für mich kommt ein rückgängig machen der Auktion nicht in Frage, weil die Waren intakt waren und eine, respektive zwei negative Bewertungen möchte ich auch nicht erhalten. Auch würde mich interessieren ob er mich deswegen betreiben kann? Oder ich gezwungen bin die Kameras zurückzunehmen.
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Kommentare
Sa, 04/11/2017 - 13:25
Ciara Gomez
Hmm, was hat denn der Techniker gesagt, warum es nicht ging? ?
Er scheint ja keinen Fehler an der Kamera selbst gefunden zu haben und Du schreibst ja der Verkäufer sagt die Kameras gehen an.
Gegen eine schlechte Online Bewertung kann man als Verkäufer leider fast nichts machen, ausser als sich kulant zeigen! :-(
Sa, 04/11/2017 - 14:21
Robert Schweng
FS:
Eben das ist auch meine Auffassung. Wäre etwas defekt weil es einfach defekt ist, würde ich es sicher zurücknehmen. Aber zweimal das selbe Problem? Und dann auf diese Weise, liegt nicht in meinem Verschulde
Sa, 04/11/2017 - 15:43
Walter Büchi
die fragestellerin kann dem käufer mitteilen, dass es in der schweiz kein generelles rückgaberecht gibt!
es liegt in der kulanz des verkäufers ob er waren zurücknimmt/umtauscht oder nicht!
https://www.ch.ch/de/ruckgabe-ruckerstattung-von-gekauften-produkten/
Sa, 04/11/2017 - 16:12
Pati Rychener
Nein, Sie sind nicht verpflichtet die Kameras zurückzunehmen.
es gibt in der schweiz kein generelles Rückgaberecht. Der Käufer hätte VOR dem Kauf das Produkt prüfen können und sollen.
Wir haben hier schon einige ähnliche Fälle gehabt, wie diesen hier:
https://www.facebook.com/groups/RechtsberatungSchweiz/permalink/64896481...
So, 05/11/2017 - 00:18
Robert Schweng
Liebe Fragestellerin.
Zum einen vermute ich schlicht, dass der Kollege des Käufers sich nicht auskannte und die Kameras nicht vernünfig fürs WLAN konfigurieren konnte.
Und bei Swisscom arbeiten auch Reinigungskräfte.
Das beide Kameras kaputt sein sollen, ist mehr als unwahrscheinlich!
Sie sind im Recht, das ist gar keine Frage zurücknehmen müssen nicht!
Verweisen Sie an die Hotline des Herstellers D-Link.
Die sollen dem Techniker Kollegen dann mal erklären, warum sich 2 Ihrer Produkte die laut seiner Aussage zwar angehen, trotzdem nicht an sein Netzwerk koppeln lassen.
Was sie auch tun könnten:
Um eine schlechte Bewertung zu vermeiden, würde ich dem Käufer vorschlagen 50/50.
Sein Techniker Kollege möchte doch sagen, welche der Kameras sich angeblich nicht koppeln lässt und Ihnen diese zurück senden. Sie erstatten den halben Kaufpreis zurück.
Ich gehe davon aus das beide ganz sind so das Sie die auch loswerden.
So zeigt man sich dann wenigstens kulant. 😉
Gute Nacht.
So, 05/11/2017 - 12:38
Robert Schweng
Die Fragestellerin bedankt sich für die Antworten und wird mit dem Verkäufer in nochmal Kontakt treten.
Ich habe gerade gemerkt, dass ich einen Teil der Kommunikation mit der FS vergessen habe zu posten und so könnte meine Antwort etwas verwirrend sein, Sorry
FS: Vielen Dank! Da bin ich sehr dankbar
Waren denn die Geräte Originalverpackt?
FS:
Ja aber natürlich waren es gebrauchte Geräte. So wurde es angegeben. Ich benutze sie im Haus für wenige Zeit um die Hunde „zu kontrollieren“ wenn ich nicht da bin. Vor dem versandt waren sie auch noch mit meinem Handy verbunden und es gab keinerlei Probleme oder Schwankungen. Dies wäre eben auch ein Punkt gewesen die der Bieter sich vor Ort anschauen hätte können. Mittlerweile hatte ich noch einmal mit ihm via E-Mail Kontakt und bat ihn um den Bericht des Technikers und als Antwort kam „es ist ein Freund der bei der Swisscom arbeitet und die Geräte verbinden sich nur kurz“.. gut, von überhaupt nicht zu nur kurz ist es dann für mich auch wieder ein massiver Unterschied. Also das einmal für Sie zur weiteren Einsicht. Mehr war bisher nicht thematisiert