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(Anonym):Liebe Alle.
Weil das Sozialamt in den letzten 3 Jahren mir insgesamt etwas über 1000.- zu viel ausbezahlt hat, wird mir dies nun jeden monat mit einer 15% Kürzung abgezogen. Ich habe immer alles fristgerecht eingereicht, der Fehler liegt beim Sozialamt. Das sagen die auch selber...
Dürfen die mir vom Existenzminimum ohne Fehler meinerseits Geld Kürzen?
Danke für eure hilfe
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(Anonym):Liebe Alle.
Weil das Sozialamt in den letzten 3 Jahren mir insgesamt etwas über 1000.- zu viel ausbezahlt hat, wird mir dies nun jeden monat mit einer 15% Kürzung abgezogen. Ich habe immer alles fristgerecht eingereicht, der Fehler liegt beim Sozialamt. Das sagen die auch selber...
Dürfen die mir vom Existenzminimum ohne Fehler meinerseits Geld Kürzen?
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Kommentare
So, 18/11/2018 - 19:17
Robert Schweng
Thomas Berger Jo sicher dörfets da, au wenn nöd din Fehler ish gsi????????.
Christina Ammann Ich denke schon, denn das zuviel ausbezahlte Geld steht Ihnen ja rechtlich nicht zu
Laura Viglino-Rychener Ja, da ish eso. Lueget sie:
http://www.sozialhilfe.zh.ch/Handbuch/15.1.02.%20Rückerstattung%20wegen%20ungerechtfertigter%20Bereicherung.aspx