(Anonym):Leider habe ich einige Verlustscheine, ich bin damals wegen meinem Ex ziemlich in die Schuldem gekommen. wegen meinem zu geringen Einkommens war auch keine Pfändung möglich, dennoch bin ich dabei einige Verlustscheine abzubezahlen (wichtiges zuerst) nun bekomme ich wieder einen Brief von der Intrum Justitia, zum bisherigen Verlustschin schlagen die nochmals eine Runde Verzugsschaden drauf. (Leider hab ich mich früher damit nicht ausgekannt und somit ist bestimmt auf dem Eigentlichen Verlustschein bereits Verzugsschaden drauf). Sie wollen die Betreibung fortsetzen (zu holen gibt es jedoch wie gesagt nichts zurzeit)

Also die Frage ist, was mache ich, wenn sie bei der nächsten Eintreibung wieder einen Verzugsschaden obendrauf setzen? Das muss ich ja nicht bezahlen? Sie treiben die kosten immer höher und höher. Ich will ja die Schulden loswerden, meine jetzige Situation ist stabil genug das ich sagen kann, dass keine weiteren Schulden dazukommen, jedocj bekomme ich wegen der intrum immer wieder Panik.

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 1

Kommentare

Allma Kiki

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Teilrechtsvorschlag erheben.

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Cheyenne Besnik Debora Mehmeti

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

der Verzugsschaden nicht bezahlen ein Brief verschicken.. gibt ein Online Formular

3
Durchschnitt: 3 (1 Stimme)

Emil Zeller

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Das ist eine eigenständige Organisation, arbeiten nicht mit Betreibungsämter. Sie lassen Dich schnell wieder in Ruhe, wenn Du nicht auf ihre Briefe reagierst

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Monique Schmidli-Rieder

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

So ein schmarrn, natürlich betreibt Intrum ganz normal über die öffentlichen betreibungsämterund stehen somit ganz normal im Betreibungsauszug mit drauf.

2
Durchschnitt: 2 (1 Stimme)

Bea Küng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Brief an Intrum schreiben mit dem Hinweis, dass sich die Situation noch nicht verändert hat und daher auch nichts zu holen ist. Ev. lassen sie es dann und werden keine Betreibung machen.
Aber - bitte hier nicht verwechseln mit normalen Mahnungen etc. - hier geht es um einen Verlustschein! Und was Monique Schmidli-Rieder schreibt, würde ich beachten!

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Monique Schmidli-Rieder

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Wenn Intrum wieder eine Betreibung erhebt, das können sie jederzeit wenn sie einen Verlustschein haben, dann solltest du Teilrechtsvorschlag machen, innert 10 Tagen beim Betreibungsamt. Das heisst du bestreitest die Kosten des neuen Verzugschadens sowie auch allfällige Rechtsberaterkosten oder Adresssuchen. Auch Verzugszins können sie dir auf die Verlustscheine keine mehr anlasten. Wirklich nur den Verlustschein und halt die neuen Betreibungskosten die dazukommen.
Kannst du nicht mit Ihnen eine Abzahlungsvereinbarung treffen? Und auch sagen dass du einen nach dem anderen abzahlst aber halt nicht mehr als so und soviel drinliegt und auch nur einer aufs Mal

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Birgit Rechsteiner

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Mit Intrum kann man gut verhandeln.
Nimm allr Schulden die du denen gegenüber hast, und rechne mal 50%.
Hast du, oder kriegst du das Geld zusammen?
Wenn ja, ruf an, sag ganz klar bei Pfändung hätten sie keine Chance was zu kriegen und mach den Vorschlag, zu zahlst 40%- jetzt und mit Saldo aller ansprüche... Kannst ja noch auf 50% erhöhen, wenn sie nicht einverstanden sind...
Versuch es...!

4
Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

Kaiser Martin

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Du musst bei einer allfälligen Betreibung Teilrechtsvorschlag erheben auf den Verzugsschaden. Dieser Betrag ist rechtlich nicht eintreibbar und die Intrum bewegt sich in einer Grauzone! Nicht einschüchtern lassen, denn nach einer fruchtlosen Pfändung hören auch die Zinsen auf zu laufen....

5
Durchschnitt: 5 (1 Stimme)

Archiv