(Anonym):Lehrling im 2. Ausbildungsjahr.
Darf der Betrieb einem Lehrling wegen schlechter Schulnoten kündigen?

Dankä

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Kommentare

Birgit Rechsteiner

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Ja.

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Robert Schweng

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Nein, schlechte Schulnoten sind sicher kein Kündigungsgrund!
Die Noten können sich ja auch verbessern.
"Grundsätzlich ist der Lehrvertrag ein befristeter Vertrag, der ohne Kündigung zum vereinbarten Zeitpunkt endet. Während der dreimonatigen Probezeit kann man sich noch umbesinnen und mit siebentägiger Kündigungsfrist aus dem Vertrag aussteigen. Danach gibt es nur noch die fristlose Auflösung aus wichtigen Gründen.
Vor der beabsichtigten Vertragsauflösung muss das jeweilige kantonale Amt für Berufsbildung benachrichtigt werden. Dieses hat die Aufgabe, zwischen den Parteien zu vermitteln und gegebenenfalls bei der Suche nach einem neuen Lehrbetrieb zu helfen."
Link dazu:
https://www.beobachter.ch/bildung/lehre-studium/kundigung-auch-stifte-ha...

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Marco Forrer

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Wenn das Lehrziel - und somit das Bestehen der Abschlussprüfung - gefährdet ist, kann der Vertrag aufgelöst werden.

Im Falle von schlechten Noten ist aber eher Nachhilfe und Förderung des/r Lernenden gefragt und auch üblich.

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