(Anonym):Kurze Frage, braucht es für die Anmeldung der Kinderzulagen einen schriftlichen Arbeitsvertrag und muss man ne Kopie mit schicken?
Es geht um die AHV Zweigstelle im Kanton Bern. Vielleicht kennt sich da jemand aus. Liebe Grüsse

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Kommentare

Robert Schweng

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Birgit Rechsteiner Hmmm.... ich als Arbeitgeber sende jeweils die Anmeldung - weil da die Abrechnungsnummer des Arbeitgebers drauf sein muss. und die kann der Arbeitnehmer nicht wissen.
Also, dann lass es doch die Personalabteilung machen, nachdem du die Details eingetragen hast.

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